Frage:
von welchem Arzt BV
Ich hatte in der ersten SS ein BV von meinem Frauenarzt da ich Anästhesieschwester bin.
Jetzt bin ich erneut schwanger und mein Frauenarzt meinte diesmal kann er mir kein BV ausstellen, das soll der Betriebsarzt machen. Dieser aber sagt das dafür mein Frauenarzt zuständig ist.
Wer hat recht und was soll ich jetzt tun ?
von
Happymom24
am 05.09.2016, 12:46
Antwort auf:
von welchem Arzt BV
Hallo,
man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden.
Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören.
Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV).
Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308
Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen
Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben.
Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter.
Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2016
Antwort auf:
von welchem Arzt BV
Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Ggf. kann/wird er dich versetzen, dir andere Tätigkeiten zuweisen, wenn deine aktuellen Tätigkeiten nicht mit der Schwangerschaft "vereinbar" sind. Es muss nicht zwangsläufig ein Beschäftigungsverbot geben!
Solltest du aufgrund deiner Tätigkeiten nicht während der Schwangerschaft beschäftigt werden können/dürfen UND kann dich dein Arbeitgeber nicht anders beschäftigen, dann muss der Arbeitgeber und/oder Betriebsarzt das Beschäftigungsverbot aussprechen.
von
chrissicat
am 05.09.2016, 13:35
Antwort auf:
von welchem Arzt BV
Du darfst auch als Anästhesieschwester noch gewisse Tätigkeiten ausführen. Was immer geht, sind administrative Aufgaben und Patientenvorbereitung vor der OP, außer Injektionen.
Richtig, der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Gefährdungsbeurteilung zu machen und wenn er dazu Hilfe benötigt, gibt es Merkblätter der Aufsichtsbehörden, und die Aufsichtsbehörde selber, die beratend Hilfestellung geben kann.
Mitglied inaktiv - 05.09.2016, 13:51
Antwort auf:
von welchem Arzt BV
Der Gyn hat vollkommen Recht. Hier muss der Arbeitgeber entscheiden.
Ggf. muss er Dich auf eine Stelle setzen, auf der man arbeiten kann (z.B. am Empfang oder zur Nachüberwachung im Aufwachraum o.ä.). Nur wenn das gar nicht geht, dann wäre ein BV von ihm auszusprechen.
Da das aber inzwischen wegen des vielen Missbrauchs von den Krankenkassen streng kontrolliert wird, versuchen die meisten Krankenhäuser Alternativbeschäftigungen für ihr Personal zu finden.
Mitglied inaktiv - 05.09.2016, 15:14
Antwort auf:
von welchem Arzt BV
Der Aufwachraum eignet sich nicht weil dort die Narkosegase ausgeatmet werden.
Aber das erste ist immer die Gefährdungsbeurteilung, und ein BV steht jetzt gar nicht zur Debatte.
Mitglied inaktiv - 05.09.2016, 18:13
Antwort auf:
von welchem Arzt BV
Wenn ein individuelles BV zutreffend wäre, es sich also um eine Risikoschwangerschaft etc. handelt, die in Bezug zum Arbeitsplatz eine Beschäftigung nicht möglich machen, wäre der FA zuständig. Für das generelle bzw gesetzliche BV immer der Arbeitgeber (also auch der BA oder das Mutterschutzreferat/Gewerbeamt) unabhängig davon kann der AG einen Arbeitsplatz anbieten, von dem keine Gefahr für die Schwangere ausgeht. Er muss dies jedoch nicht tun, sondern kann direkt ein BV aussprechen, dies liegt in seinem billigem Ermessen.:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/haufe-tvoed-office-premium/tillmannsmutschler-beegmuschg-muschg-4-weitere-bes-211-freistellung-der-arbeitnehmerin-statt-beschaeftigungsverbot_idesk_PI22306_HI7616561.html
von
Behnke
am 06.09.2016, 11:18