Frage:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
sehr geehrte frau bader
bin in der 7. ssw ... am 07.08.15 bin ich von meinem arbeitgeber freigestellt worden da ein beschäftigungsverbot vorliegt... habe bis zum 13.juli vollzeit gearbeitet und ab dem 13.juli bin ich auf teilzeit gegangen ohne zu wissen das ich schwanger war... meine frage wäre jetzt... wird mein arbeitgeber mich jetzt weiterhin mit dem teilzeitgehalt bezahlen oder mit dem was ich vor 3 monaten verdient habe also mit dem vollzeitgehalt???? auf eine antwort würde ich mich sehr freuen... vielen dank im voraus
von
e.k
am 24.08.2015, 16:45
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
Hallo, seien Sie froh, der AG hat es falsch gemacht. Sie haben Anspruch auf TZ -Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.08.2015
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
Nach dem was Du auch verdienen würdest.
Also Teilzeit.
von
Sternenschnuppe
am 24.08.2015, 17:51
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von vollzeit auf teilzeit... was nun
Wenn Du jetzt in der 7.Woche bist warst Du am 13. Juli noch gar nicht schwanger - also erübrigt sich die Frage.
von
Andrea6
am 25.08.2015, 13:24
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
Aber auch selbst wenn, sie hat den Wechsel gewollt oder zugestimmt auf Teilzeit.
Selbst wenn sie einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hätte wäre der gültig.
Einzig eine einseitige Kündigung des AG wäre unwirksam wenn da schon eine Schwangerschaft bestand.
von
Sternenschnuppe
am 25.08.2015, 15:24
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
vielen dank für eure antworten aber die sache hat sich erledigt.. und zwar wie folgt.... werde trotzdem nach meinem vollzeitgehalt weiter bezahlt und zwar mit dem durchschnitt der letzten drei monaten vor der schwangerschaft....
von
e.k
am 25.08.2015, 20:33
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
Dann hast Du Glück und der Chef keine Ahnung ;-)
von
Sternenschnuppe
am 25.08.2015, 22:18
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
das hat mit glück oder keine ahnung von meinem chef nichts zu tuen.. weil in dem leitfaden zum mutterschutz steht es drin.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Setzt eine Frau wegen eines allgemeinen oder individuellen
Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise vor Beginn und
nach Ende der Schutzfrist mit der Arbeit aus oder setzt das
Unternehmen die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren
Arbeitsplatz um, sodass sie ihre Tätigkeit wechseln muss,
braucht sie trotzdem keine finanziellen Nachteile zu befürchten.
Sie behält mindestens ihren Durchschnittsverdienst
(Mutterschutzlohn). Der Mutterschutzlohn stellt steuer- und
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Er entspricht in der Regel
wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten
13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten drei
Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Einbußen durch das
Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit oder der Mehrarbeit,
der Sonntags- und Nachtarbeit wirken sich nicht negativ auf
die Berechnung aus.
von
e.k
am 26.08.2015, 11:35
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
Die gab es hier aber, und genau da ist der Unterschied.
von
Sternenschnuppe
am 26.08.2015, 12:31
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
Der Schnitt aus den letzten 3 Monaten greift doch nur wenn man einen Lohn bekommt, also wechselndes Einkommen hat weil zB Zulagen, Stundenverdienst usw zu Grunde gelegt werden. Und darauf bezieht sich das eben mit den letzten 3 Monaten.
Bei Gehalt bekommt man doch jeden Monat das gleiche. Und dann ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate eh egal, weil keien Berechnungsgrundlage.
So oder so gibt es in einem BV nur das was es auch ohne das geben würde. Du hast vor dem BV einer Teilzeit-Tätigkeit zugestimmt - warum auch immer - und damit gibt es im BV auch nur Teilzeit Gehalt. Alles andere würde dich besser stellen - was eben nicht zulässig ist. Ohne Schwangerschaft müssten du jetzt auch normal arbeiten gehen - in Teilzeit. Und würdest dann auch nur Teilzeit bezahlt werden. halt blöde gelaufen, aber nicht mehr änderbar. Hochstufen auf Vollzeit geht auch nicht, weil das dann, in Hinblick auf das eben anstehende BV Sozialbetrug wäre.
Mitglied inaktiv - 26.08.2015, 15:46
Antwort auf:
von vollzeit auf teilzeit... was nun
Würde der Durchschnittsverdienst in Vollzeit auf die Teilzeitstunden runtergerechnet.
von
Sternenschnuppe
am 26.08.2015, 17:45