Frage: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, ich bin jetzt seit fast einem halben Jahr krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Mein Verlobter und ich haben aber bereits mit der Familienplanung begonnen. Ich bin Operationtechnische Assistentin und würde von Beruf her ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Jetzt ist meine Frage ob es geht das ich mich wieder gesundschreiben lasse um mein normales Gehalt wieder bekomme o ob es Probleme machen könnte da die Krankenkasse gerne lieber den Arbeitgeber zahlen lassen möchte. Habe den Tip von einer Bekannten die in der selben Situation wie ich war. Würde ich überhaupt wieder mein normales Gehalt bekommen wenn ich gesundgeschrieben bin u durch die Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gehe? Vielen Dank im Vorraus

von Vrenica am 26.07.2016, 23:02



Antwort auf: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor. Da muss der KK schon plausibel dargelegt werden, warum die Krankschreibung endet und das BV beginnt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016



Antwort auf: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Geht nur begrenzt, da eine Krankschreibung IMMER einem BV vorzuziehen ist. Zudem müsstest du mindestens erst einmal gesund sein in dem Bereich für den Du die Krankschreibung hast um ein BV zu bekommen. Dazu ab geht Krankengeld, wenn es nicht schwangerschaftsbedingt ist, mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld rein. Also erst gesund werden, dann schwanger werden und dann schauen ob es wirklich ein BV gibt. SOOOO sicher ist das nämlich oft nicht. Ein BV wegen der Arbeit muss nämlich der AG ausstellen und der darf erst prüfen ob er nicht einen alternativen Arbeitsplatz hat der mit dem Mutterschutz einhergeht. Der Arzt darf ein BV nur aussprechen wenn Gesundheit von Mutter und/oder Kind extrem gefährdet ist und eine normale krankschreibung nicht mehr ausreicht.

Mitglied inaktiv - 26.07.2016, 23:50



Antwort auf: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Eine AU geht immer vor. In Deinem Fall wird der medizinische Dienst der Krankenkasse es vermutlich prüfen, wenn Du direkt von einer AU ins BV gehst. Das sieht nach Vorsatz aus und nicht nach "gesund" Du schreibst es ja auch selbst, dass mit Absicht so gemacht werden soll. Es ist wie Dany sagt. Werde erst gesund, gehe arbeiten und werde dann schwanger.

von Sternenschnuppe am 27.07.2016, 07:15



Antwort auf: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Bist du tatsächlich krank gewesen, bist du jetzt tatsächlich auch gesund, also arbeitsfähig? Mit einem BV darfst du niemals rechnen, da dich dein AG immer auch auf einen Ersatzarbeitsplatz einsetzen darf und soll. Wenn du gesund bist, dann geh einfach mal arbeiten und laß das andere auf dich zukommen.

Mitglied inaktiv - 30.07.2016, 19:19



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