Frage: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, ich bin jetzt seit fast einem halben Jahr krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Mein Verlobter und ich haben aber bereits mit der Familienplanung begonnen. Ich bin Operationtechnische Assistentin und würde von Beruf her ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Jetzt ist meine Frage ob es geht das ich mich wieder gesundschreiben lasse um mein normales Gehalt wieder bekomme o ob es Probleme machen könnte da die Krankenkasse gerne lieber den Arbeitgeber zahlen lassen möchte. Habe den Tip von einer Bekannten die in der selben Situation wie ich war. Würde ich überhaupt wieder mein normales Gehalt bekommen wenn ich gesundgeschrieben bin u durch die Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gehe? Vielen Dank im Vorraus

von Vrenica am 26.07.2016, 23:02



Antwort auf: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor. Da muss der KK schon plausibel dargelegt werden, warum die Krankschreibung endet und das BV beginnt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016



Antwort auf: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Geht nur begrenzt, da eine Krankschreibung IMMER einem BV vorzuziehen ist. Zudem müsstest du mindestens erst einmal gesund sein in dem Bereich für den Du die Krankschreibung hast um ein BV zu bekommen. Dazu ab geht Krankengeld, wenn es nicht schwangerschaftsbedingt ist, mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld rein. Also erst gesund werden, dann schwanger werden und dann schauen ob es wirklich ein BV gibt. SOOOO sicher ist das nämlich oft nicht. Ein BV wegen der Arbeit muss nämlich der AG ausstellen und der darf erst prüfen ob er nicht einen alternativen Arbeitsplatz hat der mit dem Mutterschutz einhergeht. Der Arzt darf ein BV nur aussprechen wenn Gesundheit von Mutter und/oder Kind extrem gefährdet ist und eine normale krankschreibung nicht mehr ausreicht.

Mitglied inaktiv - 26.07.2016, 23:50



Antwort auf: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Eine AU geht immer vor. In Deinem Fall wird der medizinische Dienst der Krankenkasse es vermutlich prüfen, wenn Du direkt von einer AU ins BV gehst. Das sieht nach Vorsatz aus und nicht nach "gesund" Du schreibst es ja auch selbst, dass mit Absicht so gemacht werden soll. Es ist wie Dany sagt. Werde erst gesund, gehe arbeiten und werde dann schwanger.

von Sternenschnuppe am 27.07.2016, 07:15



Antwort auf: Von Krank in Beschäftigungsverbot

Bist du tatsächlich krank gewesen, bist du jetzt tatsächlich auch gesund, also arbeitsfähig? Mit einem BV darfst du niemals rechnen, da dich dein AG immer auch auf einen Ersatzarbeitsplatz einsetzen darf und soll. Wenn du gesund bist, dann geh einfach mal arbeiten und laß das andere auf dich zukommen.

Mitglied inaktiv - 30.07.2016, 19:19



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Unterschied von Beschäftigungsverbot / Krank schreiben

Was ist eigentlich der Unterschied zw. einem Beschäftigungsverbot und einer Krankschreibung? Bekommt man die Krankschreibung nur für ein paar Wochen oder kann auch ein Arzt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 2 Monate) krank schreiben? Hat ein Beschäftigungsverbot irgendwelche Vorteile/Nachteile?


Krank oder Beschäftigungsverbot?

Guten Abend Frau Bader! Ich bin Beamte beim Land und 50 % beihilfeversichert und 50 % privatversichert. Ich habe noch 6 Wochen, bis der Mutterschutz los geht und bin von meiner Frauenärztin gestern für die nächsten 3 Wochen krank geschrieben worden, danach wird sie mich sicher bis zum Ende nochmal 3 Wochen krank schreiben. Kann das rechtlich/fin...


Individuelles Beschäftigungsverbot oder doch krank schreiben lassen??

Hallo zusammen, ich bin letzte Woche zusammengebrochen (Schwächeanfall 24SSW) und lag dann auch im Krankenhaus....dem Baby gehts wieder gut nur mir noch nicht, extreme Kreislaufprobleme( kann nicht mal kurz vor die Tür), Erbrechen,Ischiasbeschwerden....etc. Meine FA meinte das könnte auch vom Stress im Geschäft gekommen sein (hab zwar n Bürojob ...


Verfällt mein Urlaub vor dem Beschäftigungsverbot weil ich krank war?

Hallo an alle. Ich habe da wieder mal eine Frage. Ich habe von 2013 noch 6 Tage Resturlaub. Ab. 2.12.13 war ich 1 Woche vom Arzt krank geschrieben wegen starken Kreuzschmerzen während der Schwangerschaft. Danach wurde mir ein Beschäftigungsverbot BV bis zum Mutterschutz erteilt. Somit konnte ich meine 6 Tage Resturlaub nicht mehr nehmen... ...


Wann verfallen Resturlaub von 2019 bei Beschäftigungsverbot nach lange Krank

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin von 5.4.2019 bis 18.02.2020 krankgeschrieben. Seit Ende 2019 bin ich Schwanger. Und seit 19.02.2020 habe ich eine individuelle Beschäftigungsverbot (wurde von meine Ärztin bis Ende meiner Schwangerschaft ausgestellt). Ich bin jetzt offiziell im Mutterschutz. Ich plane Elternzeit direkt nach Mutterschutz. Ich h...


Stundenaufstockung im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. einer Stundenaufstockung im Beschädtigungsverbot.    In meinem Hauptjob bin ich als Physiotherapeutin in einer Klinik (unbefristete Anstellung, ursprünglich Vollzeit mit 38,5 Std.) tätig. Meinen Hauptjob habe ich temporär schriftlich fixiert bis 30.9.24 auf 26 Wochenstunden reduziert. Zusätzlich habe ich ein...


Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...