Von Elternteilzeit wieder in Elternvollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Von Elternteilzeit wieder in Elternvollzeit

Hallo zusammen, am 31.1.2015 kam mein Sohn zur Welt. Leider bin ich sehr schnell In Elternteilzeit gegangen, da ich nur einen befristeten Vertrag hatte und Angst dass ich den festvertrag nicht bekomme. Nun habe ich diesem bekommen und überlege wieder volle Elternzeit zu nehmen. Ist das denn möglich? Wenn ja berechnet sich der Betrag dann auf Basis meines Vollzeitgehalts oder nur vom Teilzeit? Vielen Dank schon mal und Gruß, Kunterbunt

von Kunterbunt2015 am 30.06.2015, 15:47



Antwort auf: Von Elternteilzeit wieder in Elternvollzeit

Hallo, Sie können das mit Fist 7 Wo beantragen. Das Eg wird aus dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt berechnet ohne Monate mit MG u EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2015