Vom Krankengeldanspruch in das Beschäftigungsverbot. Welcher Anspruch besteht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vom Krankengeldanspruch in das Beschäftigungsverbot. Welcher Anspruch besteht?

Liebe Frau Bader, ich habe schon einiges in diesem Forum nachlesen können, und bin dennoch unsicher. Meine Situation: Ich bin seit dem 31.1.2017 krankgeschrieben aufgrund meiner Erschöpfungsdepression (Burn Out). In der 6. Woche meiner Krankschreibung wurde meine Schwangerschaft entdeckt. Derzeit bin ich in psychotherapeutischer Behandlung und soll anschließend eine Reha besuchen. Da meine Genesung durch den besondern Umstand sich verzögert, da ich auch Angst habe, wenn ich vorzeitig in die Arbeit zurückkehre einen Rückfall erleide. Mein Zustand der Depression hat sich nur mäßig gebessert. Zum Schutz meiner Gesundheit und die des ungeborenen Kindes hat mir meine Frauenärztin zur Sicherheit, ein Beschäftigungsverbot nach $ 3 des MuschG erteilt zur Vorlage bei meinem Arbeitgeber. Ich erhalte seit dem 14.3. Krankengeld. Meine aktuelle Krankschreibung ging bis zum 11.5.2017. Meine Frauenärztin sagte zu mir nach Ablauf dieser Krankschreibung erhalte ich ab dem 12.5.2017 bis zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot. Meine Fragen dazu: 1) Mit dem Erhalt des BVs, sind die Krankenscheine überflüssig, richtig? Oder muss ich diese weiterhin bei meinem Arzt/Psychiater abholen? Ich hatte mich heute bei meiner Krankenkasse informiert, und ich müsse angeblich weiter die Scheine abgeben, und beziehe Krankengeld. Dieser Umstand verunsichert mich. 2) Wie steht es um meinen finanziellen Anspruch? Zahlt nun ab dem 12.5. mein AG weiter oder die Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich bin am verzweifeln, ich habe Angst vor finanziellen Löchern. Mir wurde auch mitgeteilt, wenn ich weiterhin bis zum Mutterschutz Krankengeld beziehe, erhalte ich gerade mal 300 Euro Mindestsatz Elterngeld – wie soll ich davon den gesamten Unterhalt bestreiten. Mein Partner verdient nur 1000 Euro Netto. Ich bin sehr in Sorge, dass ich durch meine Erkrankung, nun auch meine Schwangerschaft, die nicht geplant war, benachteiligt werde. Wie kann ich es am besten lösen? Danke für Ihre Hilfe!!!

Mitglied inaktiv - 15.05.2017, 16:33



Antwort auf: Vom Krankengeldanspruch in das Beschäftigungsverbot. Welcher Anspruch besteht?

Hallo, da Ihre Ärztin aber wenig Ahnung. Eine Krankschreibung geht dem BV immer vor. Ein Wechsel ist deshalb nicht möglich, zumal ja noch eine Kur ansteht. Das wird die KK nicht mitmachen. Man kann nicht einfach, weil die 6 Wo rum sind und Krankengeld ansteht, in ein BV wechseln. Da die Krankheit nicht krankheitsbedingt ist, wirkt sich das dann erhaltene Krankengeld auch negativ auf das EG aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2017



Antwort auf: Vom Krankengeldanspruch in das Beschäftigungsverbot. Welcher Anspruch besteht?

Das bist Du aber nicht. Eine AU geht immer vor und eine Reha ohne AU geht auch nicht einfach. Hier geht legal nur die Krankschreibung, dieses BV würde von der Krankenkasse sofort angezweifelt werden ( zu Recht in diesem Fall ) Ihr könntet zum Mindestsatz Elterngeld noch Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen bis Du wieder gesund bist. Und der Mann müsste schauen wie er mehr Einkommen erzielen kann.

von Sternenschnuppe am 15.05.2017, 17:00



Antwort auf: Vom Krankengeldanspruch in das Beschäftigungsverbot. Welcher Anspruch besteht?

Leider dürfte die KK wirklich recht haben. Das BV wird von denen wohl angezweifelt da du ja nicht "gesund" bist. Ohne die Schwangerschaft wärst Du ja auch nicht in der lage zu arbeiten - das ist aber eien Voraussetzung für ein BV. ABER !!!, wie bereits geschrieben könnt ihr Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld beantragen. Im absoluten Notfall auch unterstützend Hartz4 - IMO könnte das sogar passen bei der Einkommenssituation. Auch jetzt im Vorfeld kannst Du da schon schauen. Mach einen Termin mit der Diakonie/Caritas, katholischen Frauen oder sonst einer ähnlichen Hilfsorganisation aus. Diese haben einen Pott mit Geldern für finanziell schwache Familien und unterstützen diese beim Kauf der Erstlingsausstattung. Allerdings können die Mittel nur bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche angemeldet werden in vielen Fällen. Das hilft etwas bei der Ausstattung. Spätestens im August/september fangen zudem wieder die (vorsortierten) Kinderflohmärkte an - bieten viele Grundschulen und Kindergärten an. Dort kann man als Schwangere oft vorher rein und dann in Ruhe Sachen sich aussuchen - zwar gebraucht aber oft weit bequemer wie wenn man über die normalen Wochen-Flohmärkte stöbert. Evtl hilft dir ja das Wissen, das in dem Falle das deine Therapie und die Reha erfolgreich sind, die FA das BV ausspricht. Dann könnte das durchaus mehr Erfolg haben und weniger angezweifelt werden. Je nachdem wie schnell das alles bei dir ist und wie weit die Schwangerschaft bereits ist, wären das ja evtl doch noch 1-2-3 Monate Einkommen. Ist nicht viel, aber dir hilft das Wissen ja evtl.

Mitglied inaktiv - 15.05.2017, 18:21



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