Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seid einiger Zeit aufgrund psychischer Erkrankung krankgeschrieben. Erhalte auch schon Krankengeld. In meinem Beruf ist es so, dass ich sofort, wenn ich erfahre das ich schwanger bin, ein BV bekomme. Normalerweise zahlt der Arbeitgeber in dem BV ja das Gehalt bin zum Mutterschutz weiter. Wie ist das wenn ich direkt aus der Krankheit in ein BV rutsche. Wird dann das normaler Gehalt gezahlt oder das was ich im Krankengeld erhalten habe? Und wer zahlt dann, die Krankenkasse oder der Arbeitgeber? Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße
von Gabriele87 am 28.11.2015, 10:32