Hallo Frau Bader, Ich habe eine sehr komplexe Frage zu der ich noch nirgends eine Antwort gefunden habe. Ich habe vor der Elternzeit als Abteilungsleitung gearbeitet (ca. 3 Jahre). Nach der Geburt habe ich unter Vorbehalt zwei Jahre Elternzeit beantragt, bin aber dann nach einem Jahr wieder in Teilzeit 15 Stunden Woche in meiner Abteilung eingestiegen (nicht mehr als Führungskraft). Als die Elternzeit ablief habe ich ganz normal in meiner Teilzeit Anstellung weitergearbeitet, das war im August 2011. Bis jetzt arbeite ich immer noch unbefristet in Teilzeit und habe für meine Vollzeitstelle KEINEN Aufhebungsvertag unterschrieben. Nun steht ein Abteilungswechsel an und ich werde wohl wieder einen neuen befristeten Vertrag (mit Sachgrund denke ich)erhalten. Meine Frage ist folgende: Gilt der Vollzeit Vertrag immer noch obwohl ich unbefristet in Teilzeit arbeite und gilt er dann auch noch wenn ich die Abteilung wechsle? Vielen Danke im voraus!
von soundso am 15.05.2013, 19:56