Frage:
Hallo Frau Bader,
Ich habe im Sep. 2016 mein erstes Kind bekommen. Nun bin ich wieder Schwanger (nicht gewollt)
Ich habe 3 Jahre EZ beantragt und 1 Jahr Elterngeld, wollte aber ab dem Zweiten Jahr wieder auf ca 15 h arbeiten gehen. Jetzt meine frage:
Kann ich die EZ jetzt zum Sep. 2017 Kündigen und wieder ab Sep 2017 Vollzeit für ca 2 Monate Arbeiten gehen bis mein Mutterschutz beginnt? Mir geht es um die berechnung des Elterngeldes. Ich kann es mir nicht erlauben weniger zu bekommen.
Und was passiert wenn mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt? (Hatte ich teils in der ersten SS aus gesundheitlichen gründen.)
Kann dann mein AG die Kündigung der EZ ausschlagen? Wie soll bzw kann ich das machen? Ich bin so verzweifelt und hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten!
von Lalaland am 07.05.2017, 00:33 Uhr

Antwort auf:
Vollzeit zurück trotz EZ und Schwangerschaft?
Hallo,
ggrundsätzlich können Sie die Elternzeit nur vorzeitig beenden, wenn der neue Mutterschutz beginnt.
Es geht nicht, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um dann ein Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Was möglich ist, ist Teilzeit in der Elternzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes beim alten oder einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Das sind bis zu 30 Stunden die Woche.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2017
Antwort auf:
Vollzeit zurück trotz EZ und Schwangerschaft?
Die Elternzeit kann auf keinen Fall vorzeitig beendet werden, um in ein BV zu wechseln. Das wäre rechtsmißbräuchlich.
Die Elternzeit kann zu Beginn des neuen Mutterschutzes beendet werden, und dann fällt das Mutterschaftsgeld mit AG-Zuschuß in voller Höhe an.
von uriah am 07.05.2017
Antwort auf:
Vollzeit zurück trotz EZ und Schwangerschaft?
Ob dich dein Arbeitgeber für zwei Monate zurück nehmen würde bezweifle ich, er muss es nicht da du drei Jahre angegeben hast, dass kann nur wegen ganz wenigen Gründen verkürzt werden.
Hast du schon mal ausgerechnet ob der geschwisterbonus die zwei Monate vielleicht ausgleichen würde?
Lg
von sterntaler82 am 07.05.2017

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