Frage:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Guten Tag,
Ich bin über die Suchfunktion leider nicht fündig geworden. Daher würde ich Sie gerne um Rat bitten.
Ich habe eine Anstellung mit 40 Std./Woche. Hier leiste ich bereits in einer 5 Tage Woche Überstunden (teilweise 8,5 Stunden/täglich und mehr).
In meinem Arbeitsvertrag habe ich damals zugestimmt, wenn es betrieblich notwendig ist wöchentlich 10 Überstunden zu leisten.
Mein Chef möchte nun die Arbeitszeit auf den Samstag ausweiten. Ich habe hierzu nun 2 Fragen:
- Sind Überstunden am Samstag trotz meiner Überstunden von Mo.-Fr. zulässig?
- wären Überstunden Samstags zulässig, wenn er mich verpflichtet von Mo.-Fr. 8 Stunden und nicht mehr zu arbeiten?
Vielen Dank im Voraus.
von
BuTeSaDe
am 19.06.2019, 18:24
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Hallo,
in der Schwangerschaft dürfen Sie höchstens 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Wenn Sie jetzt schon 8,5 Stunden täglich haben können Sie nicht auch noch am Samstag arbeiten. Das ergibt sich mathematisch nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2019
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Bist du schwanger?
von
KielSprotte
am 19.06.2019, 18:27
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Ja ich bin schwanger, sorry hätte ich wohl dazu schreiben sollen. Und der Arbeitgeber ist darüber auch informiert.
von
BuTeSaDe
am 19.06.2019, 18:29
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Dein AG darf dich innerhalb dieser Grenzen beschäftigen:
- bis zu 8,5 Std. täglich
- bis zu 90 Std. in der Doppelwoche
- an bis zu 6 Werktagen in der Woche (außer es sind vertraglich nur 5 Tage vereinbart worden)
- nicht mehr als vertraglich vereinbart im Schnitt des Monats.
Alle diese Punkte müssen eingehalten werden.
Mitglied inaktiv - 19.06.2019, 21:46
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Danke für die Antwort.
Jedoch würde ich doch mit den 90 Std in der doppelwoche meine monatliche Arbeitszeit automatisch überschreiten?
von
BuTeSaDe
am 20.06.2019, 01:17
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Die Betonung liegt auf "bis zu 90 Std."
von
KielSprotte
am 20.06.2019, 07:44
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Na wenn du in einer Doppelwoche die maximal zulässigen 90 Std arbeitest, müsstest du halt den Rest des Monats entsprechend weniger arbeiten, dass du im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 40 Std/Woche gearbeitet hast. Das muss dein Chef irgendwie sicherstellen bzw du müsstest dann ggf. sagen, Stopp, ich komme über die zulässige Höchstarbeitszeit laut Mutterschutzgesetz.
von
Rotkehlchen
am 20.06.2019, 08:26
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Zur Info:
(2) Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren.
Ich frage mich außerdem, ob es rechtlich ok ist, die Arbeitstage von 5 auf 6 zu erhöhen. Kann ein AG das einfach anordnen, obwohl das im Vertrag nicht als Option erwähnt ist?
Oder steht im Vertrag, dass der AG das Recht dazu hat, wenn betriebliche Belange dies erfordern?
Überstunden notwendig: was nicht geht ist, dass der AG aus einer betrieblich bedingten, temporären Notwendigkeit von Überstunden eine Normalität macht. Dann muss erden Arbeitsvertrag abändern und diese offenbar ständig notwendigen Arbeitsstunden auch entsprechend bezahlen (bei Führungspositionen ist das etwas anders).
von
cube
am 20.06.2019, 08:34
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Ich sehe es aus mehreren Punkten kritisch. Erstens fallen Überstunden regelmäßig an, sind diese nicht zulässig.
Zweitens darf man als schwangere meines Wissens nach überhaupt keine Überstunden machen.
Einseitig darf auch am Vertrag nichts geändert werden. Wenn 5 Arbeitstage im Vertrag stehen, kann der AG nicht einseitig 6 Tage festlegen.
Mein Rat wende dich an das Gewerbeamt und frage da nach.
von
Felica
am 20.06.2019, 10:18
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Danke für eure zahlreichen Antworten.
Ich will halt nun auch nicht zu viel Wirbel in der Firma machen, da ich ja nach der Elternzeit zurückkehren wollen würde..
Ist halt doof, besonders die Art wie es kommuniziert wurde und es auch eben den Leuten die freiwillig für den Betrieb Mehrarbeit leisten vor den Kopf stößt.
Auf einen Freizeitausgleich brauch ich ohne dass ich darauf bestehe nicht hoffen. Schade, dass es im Moment so läuft.
von
BuTeSaDe
am 20.06.2019, 12:05
Antwort auf:
Vollzeit und verpflichtende Überstunden
Das hat zum Teil gar nichts nur mit dir zu tun. Es ist einfach nicht zulässig, Überstunden - die sogar vertraglich als "wenn notwendig" deklariert sind, zum normalen Arbeitstag zu machen. Und es ist auch nicht zulässig, einfach aus einer 5-Tage -Woche eine 6-Tage-Woche zu machen (es sei denn, diese Option ist irgendwo im Vertrag erwähnt). Das sind komplett neue Vertragsinhalte - nicht nur für dich.
Sehr merkwürdige Gebaren und das kann sich ein Unternehmen/Betrieb auch nur erlauben, weil eben zu vielen so denken wie du "bloß nicht zu viel Ärger machen". Auch AN´s haben Rechte - aber wenn man sie nicht durchsetzt mit einem gewissen freundlichen Selbstbewusstsein ....
von
cube
am 20.06.2019, 12:11