Frage: Vollzeit, Überstunden

Sehr geehrte Frau Bader, Leider (da ich eine Mutter bin) bin ich Ärztin. Mein Kind ist 1 jahr alt und für 6 Monate muss ich Vollzeit arbeiten (wegen Aufenthaltstitel, bin Ausländer). Erst dann kann ich in Teilzeit wechseln und werde ich das natürlich machen. Normalerweise in unseren Klinik bekommt man Dienste erst in ein paar Monate so habe ich gerechnet in 4-5 Monate. Allerdings mein Chef hat Plan gemacht und ich soll ab April 3 x Monat von 07:15 bis 17:15 oder 17:30 arbeiten. Darf er das oder kann ich einfach sagen, ne dass überschreitet Vollzeit? LG, Nera

von Nektarica am 22.02.2019, 10:23



Antwort auf: Vollzeit, Überstunden

Hallo, schauen Sie in den Arbeitsvertrag. Möglicherweise haben Sie dort einer sogenannten Opt-out-Regelung zugestimmt. Das bedeutet,das insbesondere bei Bereitschaftsdiensten die Arbeitszeit überschritten werden darf. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Vollzeit, Überstunden

Hast du eine opt-out-Vereinbarung unterschrieben? Das ist ja üblich bei Ärzten, damit sie eben nicht an das normale Arbeitsrecht mit seinen Schutzregeln bzgl. Arbeitszeiten gebunden sind. Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, was da bzgl. Arbeitszeiten und opt-out drin steht.

von cube am 22.02.2019, 16:18



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