Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 26.März 2015 in Elternzeit. Wir hätten gerne ein drittes Kind. Nun gehe ich davon aus, daß wenn der Geburtstermin nach dem 27.März 2015 liegt ich wieder ein Beschäftigungsverbot erhalte. Wie ist das dann: der erste reguläre Arbeitstag wäre der 27.3.2015, ab diesem Tag gäbe es ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt, erhalte ich dann regulär mein Gehalt vom Arbeitgeber? Danke für die Info fusselmami
von fusselmami am 05.07.2014, 09:27