Voll- oder Teilzeit nach Ablauf der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Voll- oder Teilzeit nach Ablauf der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung?

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte für unser erstes Kind (vorauss. Geb.Datum 22.04.15) zwei Jahre in Elternzeit gehen, jedoch nach 18 Monaten bereits wieder bis zu 30 Stunden Teilzeit arbeiten. Die Teilzeitarbeit beantrage ich mit dem Antrag auf Elternzeit. Ich nehme an, die Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist dann nur bis zum 2. Geburtstag, also bis zum 21.04.2017 gültig? Muss ich ab dem 22.04.2017 wieder Vollzeit arbeiten oder ggf. einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen? Kann ich die Arbeitszeit nach Ablauf der Elternzeit dann später mit meinem AG verhandeln? Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße

von April_Baby am 21.03.2015, 17:46



Antwort auf: Voll- oder Teilzeit nach Ablauf der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung?

Hallo, dann muss man einen neuen Antrag stellen. Besser ist es, die EZ auf 3 J zu verlängern u so weiter TZ zu arbeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2015



Antwort auf: Voll- oder Teilzeit nach Ablauf der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung?

Wenn Du vor hast danach eh Teilzeit zu arbeiten, warum willst du das 3te Jahr Elternzeit dann verschenken? Beantrage das doch auch gleich als Eltern-Teilzeit. Bietet sich echt an die vollen 3 Jahre auszuschöpfen wenn man nicht vor hat wieder Vollzeit zu arbeiten.

Mitglied inaktiv - 21.03.2015, 22:24



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