Hallo Fr. Bader,
ich habe noch eine erneute Frage.
Mein Mann ist Selbständig.
Wie Sie dem vorletzten Eintrag von mir entnehmen können, wird er auch Elterngeld beantragen (Wahrscheinlich parallel für den ersten und zweiten Lebensmonat).
1) Nun stelle ich mir das in der Praxis folgender Maßen vor:
Ich erstelle eine Exceltabelle, wo ich alle Einnahmen und Ausgaben (Zufluss- & Abflussprinzip) während des Bezugszeitraumes auflisten werde und versehe diese mit fortlalufenden "Positionsnummern".
Ergänzend dazu drucke ich den Firmenkontoverlauf von dem besagten Zeitraum aus und versehe die Buchungen mit den fortlaufenden Belegnummern (Beleg + Buchung) Denn es gibt ja auch allgemeine Ausgaben ohne klassischen Beleg/Quittung "Löhne, Versicherungsbeiträge" etc. und zusätzlich werde ich natürich alle Barbelege kopieren
.
Das müsste doch als lückenloser Nachweis reichen, oder? Also so wie man die Abrechnung für die monatliche Umsatzsteuererstattung z.B. beim Steuerbüro einreicht.
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2) Da ich es schwer finde dem Amt zu prognostizieren, wie hoch der Gewinn meines Mannes sein wird während er weniger arbeiten geht (20Stunden/Woche). Habe ich mir überlegt, den Elterngeld-hauptantrag einzureichen, erstmal anzukreuzen, dass mein Mann später abgibt.
Seinen Teil des Antrages dann ca. 9 Wochen nach der Geburt nachreiche ( Damit bin ich ja noch in der Frist). Dort beantrage, dass er eben den 1. und 2. Lebensmonat nimmt und folglich nicht irgendeinen Gewinn "prognostiziere" und mich ewig erkläre, sondern gleich die fertige und komplette Abrechnung, wie oben beschrieben mitsende. Dann habe ich auch keine bösen Überraschungen hinsichtlich seines tatsächlichen Gewinns für den Zeitraum, da dieser Zeitraum "abgeschlossen" ist
Kann ich das so machen oder habe ich da einen Denkfehler?
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3) Fallbeispiel:
Vorausetzung: Mein Mann hat vollen Anspruch auf 1800€ Elterngeld/ Monat bei 0€ Gewinn Zufluss während des Bezugzeitraumes, da die BWA 2016 (Bemessungszeitraum) eben sagt er hat entsprechende Gewinne/ Monat im Durchschitt erwirtschaftet.
Wenn bei dem einen Monat (1. Lebensmonat) ein "Gewinn" von (-1.200€ erwirtschaftet werden würde) - da mehr Ausgaben als Einnahmen erfolgen, hätte er für diesen Monat Anspruch auf 1.800€.
Im 2. Lebensmonat (Elterngeldbezug) hätte er einen Gewinn von 5.000€ erwirtschaftet ---> also nur Anspruch auf 300€ Pauschalbetrag für den zweiten Monat, da keine Einkommenseinbuße/ Differenz erfolgt.
Wie berechnet die Elterngeldstelle dieses Verhältnis????
A)1800€+300€ --> 2100€ Elterngeld für die beiden Monate, da jeder Monat für sich gerechnet wird.
B) oder wird ein Durchschnitt gebildet:
1. Monat Verlust: (- 1200€) +
2. Monat Gewinn (5.000€)
macht einen Gewinn in den beiden Monaten von 3.800€ in Summe (das durch die beiden Monate = 1.900€ Gewinn/ Monat geteilt wird.
Also jeweils nur 300€ Pauschalbetrag??
Auszahlung ---> 600€
von
ulli_123
am 13.09.2017, 17:50
Antwort auf:
Wie weise ich die Einnahmen & Ausgaben im Bezugszeitraum nach?
Hallo
bitte lsen Sie die Hinweise u fragen Sie allgemeiner
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2017
Antwort auf:
Wie weise ich die Einnahmen & Ausgaben im Bezugszeitraum nach?
Das ist zu ausführlich, das wird Fr. Bader nicht beantworten!
von
malini
am 13.09.2017, 18:43
Antwort auf:
Wie weise ich die Einnahmen & Ausgaben im Bezugszeitraum nach?
Auch das würde ich einen Steuerberater fragen, hat Dein Mann keinen?
Was ich weiß vom Hörensagen. Fürs Elterngeld tragt ihr erstmal relativ formlos ein, was ihr an Gewinn erwartet.
Du kannst den Elterngeldantrag ja erst nach Geburt, wenn Ihr die Geburtsurkunde und Co habt, einreichen. Danach wird dann das Elterngeld bereghnet und ausbezahlt.
Später (sprich am Ende des Jahres 2017) kann dann vom Steuerberater je nach Geldeingang unterschiedlich bilanziert werden. Also z.B. Verbuchung ab Geldeingang oder ab Stellung der Rechnung. Aber eben aufs komplette Jahr mit allen Eingängen und Verlusten, die Dein Mann in dem Jahr hatte. Nicht nur auf die zwei Monate bezogen.
Bei Basiselterngeld wird Gewinn mehr oder weniger komplett angerechnet, bei Elterngeld Plus deutlich weniger. Je nach Einkommen wäre es eventuell sinniger, wenn er vier Elterngeldplus Monate nähme.
Je nach Lohnsteuerjahresausgleich müsstet ihr eventuell Elterngeld zurückzahlen.
Und wenn Du ohne Job bist, wäre für Dich Elterngeldplus auch erstmal besser, so ihr nicht aufs Elterngeld angewiesen seid. Dann bist Du automatisch KV versichert.Außer Du steigst innerhalb eines Jahres mit vielen Stunden wieder ein. Dann wird das zum Teil angerechnet.
von
emilie.d.
am 14.09.2017, 21:47
Antwort auf:
Wie weise ich die Einnahmen & Ausgaben im Bezugszeitraum nach?
Guten Morgen :o)
1) Doch mein Mann hat einen und mit dem habe ich natürlich auch schon kurz gesprochen und steuerlich einiges geklärt.
---> Steuerberater sind aber nicht zwangsläufig "Rechtsexperten“ hinsichtlich Elterngeldberatung/ Abrechnung mit Elterngeldstelle ---> Natürlich würde das Steuerbüro vieles in Erfahrung bringen (Ob sich dann das Elterngeld noch lohnt im Verhältnis zur Honorarrechnung wäre dann die nächste Frage – denn mein Mann nimmt nur 2 Monate) – Hätte ja sein können, dass hier jmd. Im Forum ist, der schon mal abgerechnet hat auf Grund einer selbständigen Tätigkeit oder eben Fr. Bader, die das kurz umrissen hätte.
2) Das am Ende des Jahres „plötzlich“ unterschiedlich "bilanziert“ wird, ist mir so nicht bekannt. Bei einem abgeschlossenen Jahr wird nicht rückwirkend zum Beispiel die Besteuerungsart geändert (von Ist, auf Soll oder sowas) Derartig gravierende Veränderungen werden je nach Gewinn/ Umsatz frühestens fürs Folgejahr gemacht oder wenn einen das Finanzamt dazu auffordert.
3) Nee, das mit dem Elterngeldplus kommt so ERSTMAL nicht für mich in Frage, wobei da gute Ideen bei sind - werde ich nochmal überdenken/ ist aber eher finetuning an der Stelle –
Hinten raus noch die Partnerschaftsmonate (da denke ich auch schon eine Weile drüber nach)
Aber vielleicht ist das erstmal gar nicht so wichtig, was in fast 15, 16, 17.... Monaten ist, da ich wie gesagt grds. ALG1 Anspruch habe, eigentlich ja auch ein neuer Job in Aussicht ist, wir uns ein zweites Kind vorstellen können etc..... Aber darum ging es ja auch in meiner Fragestellung nicht.
Um es kurz zu machen: Ich habe nun kurzfristig einen Termin erhalten in einer kostenpflichtigen Elterngeldberatungsstelle, die wiederum mit Rechtsanwälten etc. zusammenarbeiten, um meine Fragen zu klären. Ich danke trotzdem für die vielen Antworten und dass Ihr Euch die Zeit genommen habt. Habe auch viel drum rum erfahren bzw. vieles gehört, was ich auch bereits gelesen habe (mache mich ja neben der SS und Arbeit auch schon seit geraumer Zeit „schlau“, aber meine Ausgangsfragen wurden/ konnten leider nicht beantwortet werden :o(
Ein schönes Wochenende allen :o))))))))
von
ulli_123
am 15.09.2017, 07:09
Antwort auf:
Wie weise ich die Einnahmen & Ausgaben im Bezugszeitraum nach?
Nur ganz kurz, als Freiberufler kann der Steuerberater im aktuellen Jahr des EG-Bezuges umswitchen. Sprich, ob abgerechnet wird zum Zeitpunkt der Stellung der Rechnung oder wenn das Geld auf dem Konto zufließt. Das ist meine Info dazu.
Professionelle Beratung klingt gut.
von
emilie.d.
am 15.09.2017, 09:43