Vetrag endet genau mit Beginn des Mutterschutzes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vetrag endet genau mit Beginn des Mutterschutzes

Guten Tag, bei mir ist folgendes der Fall: Mein befristeter Arbeitsvertrag (3 Jahre in Vollzeit) endet genau an dem Tag, an dem meine Mutterschutzfrist beginnt. Dazu habe ich ein paar Fragen: 1. bekomme ich ab dem Mutterschutz Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes ausgezahlt oder wer zahlt mir das? 2. bin ich in der Zeit des Mutterschutzes beitragsfrei bei meiner Krankenkasse versichert? 3. Muss ich mich trotzdem 3 Monate vor Vertragsende noch beim Arbeitsamt melden oder brauche ich das nicht, da ich direkt in den Mutterschutz übergehe ohne einen Tag wirklich arbeitslos zu sein? 4. würde sich irgendetwas ändern, wenn ich vor Vertragsende/Mutterschutzbeginn bereits ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen würde von evtl 4 Wochen oder mehr oder läuft dann trotzdem alles gleich ab? 5.ein Beschäftigungsverbot wäre ja für meinen Arbeitsgeber vorteilhafter, da dieser bei der Krankenkasse alles zurückfordern kann, durch die Umlage 2, was bei einer Krankmeldung vor Vertragsende/Mutterschutzfrist nicht der Fall wäre. Würde sich aber ür mich auch etwas ändern, wenn ich vom Arzt vor Vertragsende kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankmeldung bekommen würde?. Viele Grüße und vielen Dank schonmal

von Sonnenkind am 02.04.2017, 18:25



Antwort auf: Vetrag endet genau mit Beginn des Mutterschutzes

Hallo, 1. Ja, KK 2. Ja 3. ich würde es vorsichtshalber schriftlich tun. 4. Läuft gleich ab 5. Das ist kein Auswahlverfahren sondern geht nach Tatsachen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2017



Antwort auf: Vetrag endet genau mit Beginn des Mutterschutzes

zu 3. Während der MuSch-Frist bist du nicht arbeitslos und brauchst dich folglich nicht beim Arbeitsamt zu melden - aber was ist mit der Zeit nach der Mutterschutzfrist? Das solltest du regeln. Entweder du beantragst Elterngeld oder meldest dich beim Arbeitsamt für nach der Schutzfrist arbeitssuchend (das dann aber bald melden). zu 4. und 5. Beschäftigungsverbote und Arbeitsunfähigkeit werden nicht nach finanziellen Kriterien vergeben, sondern nach Diagnose. Das kannst du nicht wählen. Finanzielle Vorteile sind überhaupt kein Auswahlkriterium. Außerdem ändert es nichts an deinem Einkommen während der Mutterschutzfrist.

Mitglied inaktiv - 02.04.2017, 18:58



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