Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Resturlaub nach der Elternzeit. Wie sieht es aus, wenn der Vertrag befristet ist und während der Elternzeit ausläuft, aber nicht verlängert wird, da die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist? Durch Mutterschutz und Elternzeit besteht noch Resturlaub. Verfällt dieser und muss dieser ausbezahlt werden? Vielleicht können sie mir da ja helfen. Mit freundlichen Grüßen,
von LuckyBaby am 19.07.2014, 10:23