Frage: verspätete Gehaltszahlungen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe seit Juni 2014 ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen wegen Gestationsdiabetes. Mein Arbeitgeber war davon natürlich nicht begeistert. Seither habe ich immer wieder das Problem das mein AG mein Gehalt verspätet überweist. Seit 02.01.14 bin ich nun in Mutterschutz und warte seitdem bis jetzt (12.01) immer noch auf mein ausstehendes Gehalt. Auf wiederholte Anrufe und das nachfragen werde ich vertröstet mit der Aussage das sei bei der Bank schon angewiesen worden oder mein AG ist nicht im Haus. Ich habe bereits bei meiner Bank angefragt ob man eventuelle Zahlung vorab sehen kann, wenn sie noch in Bearbeitung sind. Dies geht leider nicht. Meine Frage: Wie kann ich meinem AG das ich das Geld benötige um keine Verzugszinsen zahlen zu müssen? Kann ich ihm bei einem so langen Zeitraum auch entstandene Zinsen in Rechnung stellen? Leider steht in meinem Arbeitsvertrag kein Datum wann das Gehalt zu zahlen ist. Habe ich rechtlich Oberhaupt eine Chance? Ich habe am 13.02 ET und möchte mich dann ehrlich gesagt nicht noch um ausstehende Zahlungen kümmern. Kann ich so was wie eine Vorauszahlung fordern in diesem Fall Vielen Dank

von gitte13 am 12.01.2015, 20:02



Antwort auf: verspätete Gehaltszahlungen

Hallo, eigentlich wäre die Krankschreibung das richtige Mittel gewesen. Wenn mtl. Lohn gezahlt wird, tritt Verzug am ersten Tag des Folgemonats ein. Dann kann man 5 % Zinsen verlangen. Können Sie ausrechnen bei www.basiszinssatz.de - für jeden Monat einzeln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2015



Antwort auf: verspätete Gehaltszahlungen

Aber bei einer Krankschreibung bekomme ich doch nur 6 Wochen Lohn vom Arbeitgeber und danach nur anteilig etwas von der Krankenkasse, oder sehe ich das falsch?

von gitte13 am 13.01.2015, 09:08



Antwort auf: verspätete Gehaltszahlungen

Das siehst du richtig. Aber du bist ja nunmal krank insofern ist das Beschäftigungsverbot sehr "kreativ". Den Arbeitgeber würde ich schriftlich an die Zahlung erinnern. Eine Vorauszahlung kannst du vergessen!

von Pamo am 13.01.2015, 09:33