Liebe Frau Bader, wie ist es mit dem Verischerungsschutz wenn man freiwillig einen Tag arbeitet, während man Elterngeld bezieht? Ich würde gerne nur einen Tag arbeiten, da mir das Projekt wichtig ist, ich würde dafür auch nicht bezahlt werden sondern würde dafür einen Ausgleichstag bekommen, wenn ich dann wieder richtig arbeite. Nur frage ich mich, wie es dann mit dem Verischerungsschutz ist, falls etwas passiert? Liebe Grüße
von Joelle4 am 22.06.2017, 11:35