Hallo, - Mein Mutterschutz begann am 13.06.2014. - Mein Elterngeld Bezug endete am 19.06.2014. - Ich habe während der Zeit vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 eine befristete Beschäftigung gehabt. (Es handelt sich hierbei NICHT um einen Minijob) - Das heißt, ich habe also während meines MuSchutzes freiwillig gearbeitet. - Mutterschutzgeld erhalte ich nicht, da mir die Krankenkasse sagte, dass mein Arbeitsverhältnis hätte vor Beginn des Mutterschutzes beginnen müssen, um Anrecht darauf zu haben. Nun sagt mit die Krankenkasse, dass ich mich ab 28.06.2014 freiwillig versichern muss. 1. Können die mich jetzt also rausschmeißen, bzw. mich zur freiwilligen Versicherung zwingen, obwohl ich im MuSchutz bin und sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe? 2. Stimmt es tatsächlich, dass ich somit keinerlei Anspruch auf MuSchutz Geld habe / hatte, trotz dass ich nach Beginn des MuSchutzes gearbeitet habe? 3. Ich werde danach wieder Elterngeld beziehen können, da ich aufgrund meines nebenberuflichen Gewerbes 2012 als Berechnungsgrundlage heran ziehen kann. Laut meiner Rechersche habe ich doch, solange ich Bezüge erhalte, so oder so weiterhin Anrecht auf beitragsfreie Pflichtversicherung, sofern ich durchgängig pflichtversichert war, oder nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort...
von Bjay1012 am 01.07.2014, 19:02