Guten Tag, mein AG hat mein befristetes Arbeitsverhältnis während der MuSchu-Frist auslaufen lassen. Ich habe mich beim AAmt arbeitssuchend gemeldet aber die meinten, sie tun da erstmal nix. Ich beziehe nun von der KK Krankengeld/MuSchu-Geld bis zu der Geburt und dann (vermutlich) weiter bis 8 Wochen nach Entbindung. Danach folgt Elternzeit. Jetzt hat mir die KK ein Formular zur “kostenlosen Arbeitslosenversicherung während des MuSchu“ mitgeschickt. Ich bin verwirrt - ich meine, warum dagegen versichern, bin doch schon leider arbeitslos genug..... Muss ich da was bearbeiten?
von naluc am 03.03.2017, 19:47