Versetzung wegen fehlender Immunität mit Mutterschutzgesetz vereinbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Versetzung wegen fehlender Immunität mit Mutterschutzgesetz vereinbar?

Hallo sehr geehrte Frau Bader, eine Frau, die in einer Kindertagesstätte für Kinder von 0-14 Jahren beschäftigt ist, hat keine Immunität gegen Mumps und Zytomegalie. Dadurch hat sie natürlich ein Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern im Vorschulbereich erhalten. Nun soll sie in dieser Zeit in einen Hort für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren versetzt werden. Die Betriebsärztin hat auf Anfrage ein erhöhtes Risiko für die Schwangere bestätigt. Wie ist dies mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar und welche Möglichkeiten gibt es für die Mutter in einem Bereich eingesetzt zu werden, in dem die Gefährdung nicht besteht (Annahme eines großen Trägers)? Kann eine Versetzung in einen Hort durch die Schwangere abgelehnt werden? Vielen Dank für ihre Mühe im Voraus. Mit freundlichen Grüßen t-t-t-t

von t-t-t-t am 06.09.2012, 19:01



Antwort auf: Versetzung wegen fehlender Immunität mit Mutterschutzgesetz vereinbar?

Hallo, ich bin kein Arzt. Entweder es besteht auch im Hort Gefahr für Mutter und Kind, dann geht es Beschäftigungsverbot auch hierfür. Wenn nicht, dann nicht. Lesen Sie mal hier: http://www.diag-mav-pb.de/medien/anhaenge/k6_m37907.pdf Danach geht Zytomegalie ab drei. Hiernach gaht Mumps noch nicht mal bei Schulkindern: http://schuleundgesundheit.hessen.de/fileadmin/content/Rechtsvorschriften/Erlass_Mutterschutz_endgueltig_091215.pdf Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2012



Antwort auf: Versetzung wegen fehlender Immunität mit Mutterschutzgesetz vereinbar?

Vielen Dank Frau Bader! Sie haben mir sehr weitergeholfen. Anhand Ihrer verlinkten Seiten konnte ich weiterrecherchieren. Für all die unter euch, die einmal das selbe Problem haben sollten sei gesagt, dass die unterschiedlichen Bundesländer die Frage der Gefährdung durch Mumps und Masern sehr unterschiedlich bewerten. So ist beispielsweiße in Baden-Württemberg und Berlin eine Weiterbeschäftigung trotz fehlendem Schutz im Bereich ab 6 Jahren möglich, während dies in Hessen und Thüringen untersagt ist. Liebe Grüße t-t-t-t

von t-t-t-t am 08.09.2012, 18:24



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