Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 9. Woche schwanger und im Pharma-Außendienst bei einem Dienstleister tätig. Ende diesen Monats endet mein aktuelles Projekt bei einem Kunden und danach möchte mich der Dienstleister nicht mehr im Außendienst einsetzen, sondern schlägt mir eine Tätigkeit in der 150 km entfernten Zentrale vor. Aufgrund des langen Anfahrtswegs von 2 Stunden soll ich während der Woche dort ein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen und kann dann nur am Wochenende nach Hause fahren. Jetzt habe ich aber in meinem Arbeitsvertrag auf einer Klausel zur Zusicherung einer "wohnortnahen Tätigkeit" bestanden. Kann mich der Arbeitgeber trotzdem versetzen? Vielen Dank und Grüße, Frania
von Frania am 15.09.2017, 10:07