Verschiebung des Bemessungszeitraumes bei Mischeinkünften

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verschiebung des Bemessungszeitraumes bei Mischeinkünften

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte folgende Frage an Sie: Ich bin aktuell schwanger, Entbindungstermin ist Ende November 2016. Weiterhin habe ich bereits einen Sohn, der am 10.03.2014 geboren ist. Vor der Entbindung meines ersten Kindes war ich angestellt und hatte Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Anschließend war ich ein Jahr in Elternzeit (bis 09.03.15). Seit 10.03.15 arbeite ich wieder im Angestelltenverhältins (teilzeit). Selbstständige Einkünfte hatte ich bisher nur einmal im Oktober 2015 (60 Euro) und einmal im März 2016 (70 Euro), also nur sehr geringfügige Beträge. Meine Frage: Welcher Bemessungszeitraum wird für mein 2. Kind verwendet? Über eine Antwort würde ich mich freuen!

von Helene Katharina am 29.03.2016, 17:32



Antwort auf: Verschiebung des Bemessungszeitraumes bei Mischeinkünften

Hallo, das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016