Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter Mila wurde am 06.08.17 geboren. Meine Frau hat Elterngeld Plus beantragt und wir beide haben beabsichtigt, ab dem 01.02.2017 bei Bezug von Elterngeld für 4 Monate jeweils in Teilzeit zu arbeiten. Da meine Frau nun wieder Schwanger ist (geplanter Geburtstermin im 23.02.2017) wird sie nun nicht wie geplant in Teilzeit arbeiten. Anspruchsvoraussetzung für Elternzeit und Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung im Modell Elterngeld Plus ist jedoch, das beide Parteien (Vater und Mutter) in Teilzeit arbeiten. Heißt das nun für mich als Partner, dass ich keine Möglichkeit habe, Elternzeit mit Bezug von Elterngeld in Anspruch zu nehmen? Alternativ habe ich nun in Betracht gezogen, statt der nun nicht mehr realisierbaren 4 Monate in Teilzeit ab Februar, die zwei letztmöglichen Monate 13 und 14 volle Elternzeit zu nehmen. Dem steht jedoch die mittlerweile verstrichene Antragsfrist von 7 Wochen entgegen. Die Frist war bei dieser Konstelation nicht mehr zu wahren, da wir erst am 15.07. von der weiteren Schwangerschaft erfahren haben. Gibt es Ausnahmetatbestände, die mir die Inanspruchnahme von Elternzeit mit Bezug von Elterngeld unter diesen Umständen noch ermöglichen? Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
von Hackepeter81 am 20.07.2017, 20:05