Verschiebung Partnerschaftsbonusmonate

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verschiebung Partnerschaftsbonusmonate

Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade für 12 Monate in Elternzeit (mein Partner 2 Monate mit mir zusammen). Ab Ende September haben wir direkt im Anschluss an die Elternzeit vier Partnerschaftsplusmonate beantragt und auch von unseren Arbeitgebern genehmigt bekommen. Hierzu habe ich zwei Fragen: 1. Kann man die Partnerschaftsbonusmonate verschieben indem ich meine Elternzeit verlängere (ohne Elterngeld, da dann ausgelaufen)? Falls z.B. die Eingewöhnung länger dauert oder ich doch noch 2 Monate zu Hause bleiben möchte. 2. Ich möchte im Anschluss 30h arbeiten. Kann ich nach den Partnerschaftsbonusmonaten weiter Elternzeit beantragen und 30h arbeiten? In dem Fall hätte ich Kündigungsschutz und keinen Teilzeitvertrag. Ich bedanke mich für Ihre Hilfe!

von Nefertari2601 am 25.07.2016, 21:50



Antwort auf: Verschiebung Partnerschaftsbonusmonate

Hallo, 1. Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 BEEG n. F. kann ElterngeldPlus nach Abs. 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen wird. 2. Sie können doch die ganze Zeit in EZ sein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016



Antwort auf: Verschiebung Partnerschaftsbonusmonate

Dein Partner verliert dann auch seine Monate und die AG rechnen mit Euch beiden . Wie kulant sind die denn ?

von Sternenschnuppe am 26.07.2016, 15:24



Antwort auf: Verschiebung Partnerschaftsbonusmonate

Wäre ja nur für den Fall, dass die Eingewöhnung evtl. länger dauert, daran könnte ich ja nichts ändern. Denke schon, dass die AG in diesem Fall kulant wären.

von Nefertari2601 am 26.07.2016, 17:33



Antwort auf: Verschiebung Partnerschaftsbonusmonate

Frau Bader scheint ein paar Tage nicht da zu sein. Ruf am besten morgen mal bei der Eltengeldstelle an und frage nach. Die sind sehr nett an der Hotline. Generell heißt es immer dass beide Partner reduziert gleichzeitig arbeiten. Wenn ihr das nicht macht habt ihr beide keinen Anspruch. Je nach AG könnt ihr ja auch vielleicht im Wechsel Eure Stunden arbeiten. Weiß nicht ob das realisierbar ist. Jeder 3 Tage die Woche zum Beispiel.

von Sternenschnuppe am 26.07.2016, 17:45