Verschiebung Bemessungszeitraum möglich (nebenberuflich selbständig)?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verschiebung Bemessungszeitraum möglich (nebenberuflich selbständig)?

Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich würden gerne eine zweites Kind bekommen, was hoffentlich dann in 2021 klappt. Ich bin mir nicht sicher, wie mein Elterngeld dann berechnet werden würde, da ich seit letztem Sommer auch nebenberuflich selbständig (Kleinunternehmen) bin. Unser erstes Kind wurde im Dezember 2018 geboren, Elterngeld habe ich innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bis Januar 2020 bekommen. Ich habe es so verstanden, dass aufgrund meiner Mischeinkünfte und falls das Kind wirklich in 2021 geboren wird, das vorangegangen Geschäftsjahr, also 2020, als Bemessungszeitraum für das Elterngeld zählt. Da ich aber im 14. Lebensmonat unseres Kindes, im Januar 2020, Elterngeld bekommen habe, könnte ich den Bemessungzeitraum verschieben. In 2019 und 2018 hatte ich aber auch Elterngeldbezug bzw. Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld würde dann auf Basis 2017 berechnet werden. Eine Freundin meint jetzt aber, dass der eine Monat Elterngeldbezug in 2020 nicht ausreichen würde, um die Jahre zu verschieben. Das Elterngeld würde sich dann anhand meiner Einkünfte in 2020 berechnen. Ist das wahr? Viele Grüße

von Pappipo am 03.04.2020, 22:47



Antwort auf: Verschiebung Bemessungszeitraum möglich (nebenberuflich selbständig)?

Hallo, doch, wird verschoben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2020



Antwort auf: Verschiebung Bemessungszeitraum möglich (nebenberuflich selbständig)?

Es langt sogar ein Tag damit auf Antrag verschoben wird.

von Felica am 04.04.2020, 10:05



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