Vermögensfreibetrag beim Kinderzuschlag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vermögensfreibetrag beim Kinderzuschlag

Guten Tag, bei der Beantragung des Kinderzuschlags gilt ein Vermögensfreibetrag von 3100 Euro pro Kind (neben jenem für die Eltern). Wird dieser Freibetrag nur berücksichtigt, wenn das Geld auf einem Konto des jeweiligen Kindes liegt? Oder kann es auch bei den Eltern liegen? Vielen Dank!

von JoeyundCo am 18.10.2018, 11:59



Antwort auf: Vermögensfreibetrag beim Kinderzuschlag

Hallo, Ein Kind kann eigenes Einkommen haben und trotzdem Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Anteilig wird das vorhandene Vermögen vom Kinderzuschlag abgezogen. Höchstmöglich sind monatlich 170 Euro möglich und von diesem Satz wird dann das Einkommen auch abgezogen – das gilt für jedes Kind einzeln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2018



Antwort auf: Vermögensfreibetrag beim Kinderzuschlag

Danke für die schnelle Reaktion. Meine Frage war aber eine andere, ich versuche es ausführlicher: Antragsteller dürfen ein gewisses Vermögen haben, das bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird - ein Freibetrag. Bei Erwachsenen sind das derzeit wohl 150 Euro pro Lebensjahr. Bei Kindern eben 3100 Euro pro Kind. Frage: kann man nun einfach z.B. rechnen 40x150 + 40x150 für die beiden 40-jährigen Eltern plus 3100 + 3100 für zwei Kinder und hat dann den Betrag, der als Freibetrag der Familie insgesamt erlaubt ist, oder gilt das so nur, wenn die je 3100 Euro auf Konten liegen, die eindeutig für das jeweilige Kind bestehen, also wirklich Vermögen des Kindes sind? Der Kinderfreibetrag also nicht den Konten der Eltern zugerechnet sein darf? Ich frage, da ein abgelehnter Antrag in der Begründung ein zu großes Vermögen bemängelte, bei der nachweislichen Rechnung aber nur die Freibeträge für die Eltern berechnet wurden (zzgl. jene für Anschaffungen, 750 Euro pro Person). Ich suche also nach dem Grund, warum dies dort nicht auftauchte und mir fiel als mögliche Erklärung die Kontenverteilung ein. Ich hoffe, nun ist meine Frage klarer und würde mich über Infos diesbezüglich freuen. MfG

von JoeyundCo am 18.10.2018, 17:33



Antwort auf: Vermögensfreibetrag beim Kinderzuschlag

Frau Bader liest normalerweise nicht nochmal in den alten Fragen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.10.2018, 12:54



Antwort auf: Vermögensfreibetrag beim Kinderzuschlag

Danke @lilke, mache ich!

von JoeyundCo am 21.10.2018, 17:01



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