Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne meine Elternzeit von zwei auf drei Jahre verlängern. In den Internetseiten habe ich jetzt unterschiedliche Antworten darauf gefunden. Einerseits heißt es - der Arbeitgeber muss der Verlängerung zustimmen, andererseits heißt es - ich muss die Verlängerung dem Arbeitgeber nur mitteilen, ohne dessen Einverständnis zu erhalten. Wie ist denn hierzu jetzt die Rechtslage? Muss mein Arbeitgeber der Verlängerung zustimmen oder nicht? Bis wann muss ich die Verlängerung spätestens einreichen? Vielen Dank für die Beantwortung.
von pstsunny am 16.01.2013, 22:48