Guten Tag Frau Bader, Ich hatte für meine erste Tochter 2Jahre Elternzeit beantragt und diese dann um 2Monate gekürzt, da ich mit meiner zweiten Tochter schwanger war ( gekürzt bis 1Tag vor Mutterschutzbeginn). Danach habe ich 3Jahre Elternzeit für meine zweite Tochter genommen. Nun wollte ich die verbleibenden 12Monate meiner ersten Tochter (sie ist jetzt 5) noch im Anschluß nehmen. Das wäre sozusagen das dritte Elternzeitjahr für meine erste Tochter. Ich war der Meinung, dass man das dritte Jahr noch bis zum 8.Lebensjahr nehmen könne, mit Zustimmung des Arbeitgebers. Mein Arbeitgeber sagt jedoch, das ginge nicht, da ich den Antrag bereits zu dem Zeitpunkt hätte stellen müssen, als ich die Elternzeit gekürzt hatte. Ich dachte, man müsse den Antrag auf Verlängerung spätestens bis 7Wochen vor Beginn des noch zu nehmenden Elternzeitabschnitts stellen?!
von hallihallo22 am 25.04.2017, 22:52