Hallo Frau Bader,
ich befinde mich z.Zt. in der Elternezeit mit meiner zweiten Tochter. (Meine erste Tochter ist 7 Jahre, falls relevant). Meine Elternzeit endet offiziel am 18.04.2013. Ich würde jedoch gerne noch 6-12 Monate länger in Elternzeit gehen. Mein Arbeitgeber wäre damit einverstanden.
Ich bin alleinerziehend und bekomme für beide Kinder Unterhalt vom Kindsvater. Wie sieht es jedoch mit meinem Lebensunterhalt/ Miete etc. aus? Muss ich dann ALG II beantragen? Wenn ja, was ist mit meinem Auto und einem kleinen Sparbuch?
Vorab vielen Dank!
LG Mimolu
von
Mimolu78
am 05.02.2013, 11:57
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit bzw. Lebensunterhalt?
Hallo,
wenn dann die drei Jahre ausgeschöpft sind, wenn sie Probleme haben, staatliche Unterstützung zu bekommen, da der Staat dann davon ausgeht, dass sie wieder arbeiten können. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft ist und der Kindesunterhalt nicht ausreicht, ist es möglich, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2013
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit bzw. Lebensunterhalt?
Hallo
Dein Kind ist dann 2 ? Der Vater des Kindes ist auch Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet bis es 3 ist.
Der ist also der erste Ansprechpartner.
Nur wenn er nicht zahlen kann springt das Amt ein.
Auto kannst Du je nach Wert behalten, Sparbuch ist die Frage wieviel drauf ist.
von
Sternenschnuppe
am 05.02.2013, 12:08