Hallo Frau Bader,
ich habe für meine Zwillinge seit Oktober 2010 Elternzeit (voraussichtlich) für 2 Jahre beantragt. Jetzt möchte ich diese (binnend 7 Wochen Frist) verlängern und habe im Forum gelesen, dass (mit Zustimmung AG) gesamt 5 Jahre möglich sind.
Mein damaliger Antrag ist allerdings allgemein verfasst..."Beantragung der Elternzeit erst mal für 2 Jahre". Ich habe nicht angegeben ob ich für eins der Kinder oder für Beide Elternzeit beantrage. (Weil ich das gar nicht wusste).
Kann sowas im Nachgang noch anpasst werden? zB: Verlängerung der Elternzeit für Kind 2 mit Wunsch auf Übertragung der jeweilig verbleibenden 12 Monate pro Kind bis zum 8 Lebensjahr.
Da die Übertragung der Zustimmung bedarf, kann der AG mit der Ablehung auch das 3 Jahr Elternzeit ablehnen?
Gruß Familie Kölsch
von
Kölschi
am 01.06.2012, 22:29
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit bei Zwillingen
Hallo,
man kann ja pro Kind bis zu zwölf Monate aufheben.
Sie können jetzt also, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss, ein weiteres Jahr nehmen. Die beiden angesparten Jahre, pro Kind eins, können Sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Für welches Kind Sie bis jetzt Elternzeit beantragt haben, ist ja eigentlich unwesentlich, da auf jeden Fall noch etwas übrig ist.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2012
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit bei Zwillingen
Hallo!
Habe für meine Zwillies auch 5 Jahre genommen. Aber paß´ auf: Wenn Du Dich danach arbeitslos meldest/melden mußt bekommst Du kein Arbeitslosengeld I, denn dann hättest Du zwischendrin arbeiten müssen um Anspruch zu bekommen. Also informiere Dich da nochmal genau.
LG Carola
von
Carolchen
am 11.06.2012, 08:19