Hallo, Ich habe für mein erstes Kind EZ für 1 Jahr beantragt und bin unbefristet angestellt auf VZ. Mein Antrag auf TZ wurde abgelehnt, meine EZ geht bis Ende Febr. 2013. Nun ist es so, dass ich erstens keinen Betreuungsplatz für meinen Sohn habe und zweitens eine Stelle mit TZ suche, da ich mir VZ nicht mehr vorstellen kann, schon gar nicht wenn Wohnort und Arbeitsort nicht diegleichen sind und ich für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle ca. zwei Stunden benötige. Ich habe mich belesen, dass ich die EZ verlängern kann unter Einhaltung von 7 Wochen Frist. Zustimmung des AG ist notwendig. Was ist wenn er nicht zustimmt? Ich kann ja nicht arbeiten gehen? Muss ich dann kündigen? Und falls er doch zustimmen sollte, ist es möglich, die EZ wenn ich sie bis Sept 2013 verlängere eher zu beenden wenn ich doch schon eher einen Platz für meinen Sohn habe? Und kann ich evtl. doch die EZ verlängern und bei vorhandener Kindesbetreuung einen TZ Stelle (20-30 Stunden pro woche) in einem anderen Betrieb annehmen mit oder ohne Absprache mit meinem jetzigen AG? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Liebe Grüße Marlene
von Lumpatsch am 19.12.2012, 15:06