Hallo Frau Bader,
vielen Dank für die Antwort einer zuvor gestellten Frage.
Jetzt habe ich aber nochmal eine wg Verlängerung der EZ.
Mein Sohn kam am 11.10.14 zur Welt. Beantragt und bestätigt vom AG waren 24 Monate EZ. Mein Mutterschutz ging bis zum 06.12.14. da ich noch Resturlaub hatte, habe ich diesen dann vom 07.12.14 bis 31.12.14 genommen. Somit musste ich meinen Antrag beim AG erneut stellen und habe dann erst vom 01.01.15 bis 10.10.16 EZ.
Das sind ja aber jetzt keine 24 Monate. Kann ich die fehlenden 2 Monate hintendranhängen oder muss ich dann meine beabsichtige Verlängerung von 3 Monaten von meinem 3. Jahr nehmen? Dann hätte ich nur noch 9 Monate übrig. Aber eigentlich ja noch 11 Monate oder?
Klar. Der AG kriegt die Mitteilung fristgerecht, dass ich die EZ verlängere.
Bisschen kompliziert, aber ich hoffe, Sie verstehen was ich meine.
Danke
von
Jas1103
am 19.05.2016, 13:11
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
24 Monate Elternzeit enden am zweiten Geburtstag.
Dass sie den Resturlaub genommen haben, war im Hinblick auf die Zahlung von Elterngeld nicht so sinnvoll.
Grundsätzlich können Sie aber, wenn sie mindestens 24 Monate Elternzeit genommen haben, den Rest ohne Zustimmung des Arbeitgebers dran hängen.
da sie die Elternzeit für den Urlaub unterbrochen haben ist das ein Monat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2016
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Du kannst die Elternzeit verlängern, musst das dem Arbeitgeber aber rechtzeitig schriftlich mitteilen.
Max. 12 Monate (wenn noch so viel übrig) kannst du mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag bis zum vollendeten 8. Lebensjahr übertragen.
Wenn du bisher 22 Monate Elternzeit in Anspruch genommen hast und um 3 Monate verlängert, bleiben noch 11 Monate, die du mit Zustimmung übertragen kannst.
von
chrissicat
am 19.05.2016, 21:47
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Mutterschutz ist egal, der läuft quasie gleichzeitig mit der Elternzeit. Du kannst also nicht rechnen Mutterschutz plus 3 Jahre sondern max bis zum 3ten Geburtstag deines Kindes.Der 11.10.17 ist also spätestens der erste Arbeitstag nach der Elternzeit. Außer Du hast Dir bis zu 12 Monate vorher übertragen lassen. Das betrifft aber nur die 12 Monate NACH dem 2ten Geburtstag, nicht die vorher meines Wissens nach. was davor nicht genommen wurde ist IMO deshalb "weg".
Am leichtesten ist es wenn Du die Elternzeit ab Geburt rechnest und wie gesagt den Mutterschutz außen vor lässt. Du hast allerdings zwischendurch schon Urlaub genommen - was IMO absoluter Blödsinn war - deshalb kann der AG dir eh die Verlängerung verweigern. Das Du den Urlaub vorher genommen hast hat dir absolut keinen Mehrwert gegeben, Den hättest Du besser erst nach der Elternzeit genommen. Zudem der Dir beim Elterngeld ja auch noch angerechnet worden ist wodurch du da ja auch Zeiten verloren haben solltest.
Mitglied inaktiv - 20.05.2016, 07:44
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo.
Meine EZ hat aber erst im Januar 15 begonnen. Somit habe ich dann 22 Monate bis zum 10.10.16 EZ genommen.
Wegen Elterngeld haben das mein Mann und ich eh anders (wie normal) aufgeteilt. Mein Mann hatte 8 Monate EZ genommen (in der er seinen Meister gemacht hat) und da auch Elterngeld bekam. Ich hatte dann nur 6 Monate Elterngeld.
D.h. doch jetzt aber, dass ich nur 22 Monate EZ nehme. Somit könnte mir der AG die Verlängerung verweigern! Sehe ich das richtig?
Ursprünglich hatte ich aber 24 Monate beantragt.
Da ich aber seit Sep15 bereits TZ arbeite (8 Std/Woche), könnte ich einen Antrag auf TZ nach der EZ stellen. Bis Jahresende die 8 Std beibehalten und ab Jan17 mehr Stunden.
Kann man das in einem Antrag schreiben?
Oder soll ich erst mal die Verlängerung versuchen? Was wäre sinnvoller, zwecks Monate verfallen?!?
bei uns war/ist es alles bisschen komplizierter gewesen.... :/
von
Jas1103
am 20.05.2016, 10:05
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Das Thema ist, Du bist noch unter das alte Recht gefallen. Wäre das Kind Sommer 2015 geboren, sähe das teils anders aus. Vorher musste man sich für die ersten beiden Jahre festlegen. Da hast Du dann halt gesagt, ich gehe nach dem Mutterschutz erst arbeiten (auch wenn du das Urlaub genommen hast) und nehme dann erst den Rest der zwei Jahre Elternzeit. Außerdem konnten Eltern dort eben nur bis zu 12 Monate der Elternzeit sich übertragen lassen. Das betrifft aber eben das 3te !!! Jahr der Elternzeit. Und zudem nur eine begrenzte Anzahl daran ändern. Alles was darüber hinaus geht bedarf eben der Zustimmung des AG. Kann er machen, muss er aber eben nicht.
Mitglied inaktiv - 20.05.2016, 11:06