Verlängerung Elternzeit und TEilzeitanspruch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung Elternzeit und TEilzeitanspruch

Hallo Frau Bader, ich bin seit Oktober 2007 bei meinem jetztigen AG beschäftigt (unbefristet mit einer 30 Stunden-Woche). Dann bin ich in 2008 schwanger geworden und habe am 19.06.2009 entbunden. Ich habe gleich im Anschluss an den Mutterschutz die Elternzeit für zunächst 2 Jahre beantragt (schriftlich per Einschreiben) und habe gleichzeitig mitgeteilt, dass ich mir offen halte, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten und das 3. Jahr Elternzeit zu beantragen. Der Betrieb hat insgesamt ca. 80 Mitarbeiter und ist ein e. V. Jetzt hatte man mich am vergangen Donnerstag ins Büro eingeladen und die Chefs wollten mit mir sprechen, am Telefon hieß es noch, um frühzeitig zu klären/ hören, wie es weitergeht udn wie ich mir was unter welchen Voraussetzungen vorstelle. Also ich dort war, dauerte das Gespräch keine 10 Minuten! Zuerst wurde ich gefragt, wie es denn aussieht bei mir. Ich sagte, ich hätte ab 01.08. einen KITA Platz (im Juni wird mein Sohn 2) und ab September - nach 4 Wochen Eingewöhnung - könnte ich 20 Stunden die Woche arbeiten, am liebsten auf 4 Tage verteilt. So war meine Vorstellung. doch mein Chef meinte gleich, ich müsse ab 19.06. wieder volle 30 Stunden pro Woche arbeiten. Klar, meine EZ endet zunächst am 18.06., doch ich sagte, dass ich diese um 1 Jahr verlängern würde. Mein Chef behauptet nun, dass ich 1. die EZ nicht verlängern kann und 2. ich ab 19.06. meine volle Arbeitszeit leisten müsse. Und er fragte 3 mal nach, ob ich das könne (geht nicht, da ich keine Kinderbetreuung habe ab Juni). Ich solle mich telefonisch noch mal melden. Ein wenig hatte ich das komische Gefühl, als ob man mich los werden wolle.... Für mich wurde in der Zeit jemand über eine Zeitarbeitsfirma eingestellt. Ich weiß nicht genau, für wie lange etc. Ich denke aber, zunächst für 2 Jahre. Können Sie mir sagen, wie meine Rechtslage ist? Habe ich Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit, wenn ich die Frist von 7 Wochen vor Ende der jetzigen Elternzeit einhalte? Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit? Habe ich auch einen Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit? Was kann ich nun tun, um mit meinem AG friedlich zu einer für mich positiven Einigung zu kommen? (Wenn ich zum RA gehe, dann kann ich mein Arbeitsverhältnis wohl vergessen). Soll ich mich bei der Elterngeldstelle oder bei einem RA beraten lassen? Was raten Sie mir? Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und haben für mich einen Rat. Viele Grüße, Stella

von Stella74 am 05.03.2011, 14:53



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit und TEilzeitanspruch

Hallo, also rechtlich gesehen hast Du auf jeden Fall Anspruch auf das dritte Jahr EZ. Dies mußt Du Deinem Arbeitgeber nur mindestens 7 Wochen vorher mitteilen (schriftlich) - also bis zum 30.04.2011. Soweit ich weiß hast Du IN der EZ keinen Anspruch auf einen TZ Beschäftigung, der Arbeitgeber darf Dir aber nur aus wichtigem Grund die TZ Beschäftigung bei einem anderen Betrieb verwehren, wenn er Deinem Antrag auf TZ IN der Elternzeit nicht zustimmt (ein wichtiger Grund könnte hier z.B. ein direkter Konkurrent sein). NACH der Elternzeit darf der Arbeitgeber eine TZ Beschäftigung nur aus betrieblichen Gründen ablehen - 'gibt es bei uns nicht' zählt dabei aber z.B. nicht. Wann Deine Arbeitszeit wäre, da hast Du nicht wirklich einen Anspruch drauf, aber es gibt da ein Urteil, welches Frau Bader die letzte Zeit immer wieder mal verlinkt hat, in dem eine Mutter Recht bekommen hat, als sie die Arbeitszeiten Ihren Betreuungszeiten anpassen wollte, und dafür vor Gericht gehen mußte. Hier das Urteil vom BAG: http://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Schleswig-Holstein-Teilzeitbeschaeftigte-koennen-nicht-pauschal-zur-Arbeit-in-der-Nachmittagsschicht-verpflichtet-werden.news10762.htm Gütlich einigen kannst Du versuchen, bitte noch einmal um ein Gespräch, und erkläre die Rechtslage, und auch dass Du bereit bist Dich einzubringen und an einer Lösung zu arbeiten. Überlege vorher schon mal welche Kompromisse für Dich zur Rettung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommen würden. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 07.03.2011, 14:35



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit und TEilzeitanspruch

Hallo, auch in der EZ besteht ein Anspruch auf TZ-Beschäftigung von 15-30 Std.

von Clea am 07.03.2011, 16:43



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit und TEilzeitanspruch

Hallo, zur Teilzeit: wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung mit Sicherheit weiß: Wenn Du vor der Elternzeit einen Vollzeitjob hattest, hast Du nachher kein RECHT auf Teilzeit! Du hast nur ein Recht auf einen VOLLZEITjob. Das 3. Jahr müssen Sie genehmigen. Alles Gute!

von Kleini am 08.03.2011, 20:19



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