Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe zwei Kinder. Das erste ist am 13.03.2009 geboren worden. Ich habe Elternzeit bis zum 30.09.2011 beantragt und genehmigt bekommen. Am 29.08.2011 wurde mein zweiter Sohn geboren, ich habe die Elternzeit vom ersten Kind nicht vorzeitig beendet (ich wußte leider nicht, dass das nötig ist).
Ich habe dann nach der Geburt des zweiten Kindes Elternzeit bis zum 28.08.2013 beantragt, also bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres. Nun möchte ich die Elternzeit bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres verlängern. Ich habe schon mit meinem AG telefoniert, der ist auch soweit einverstanden.
Nun interessiert mich, ob ich auch noch Anspruch auf die verbliebene Elternzeit meines ersten Sohnes habe. Ich habe im Vorfeld keinerlei Anträge auf Übertragung nach dem 3.Lebensjahr gestellt.
Falls ich Anspruch haben sollte, interessiert mich natürlich, wieviel Anspruch ich noch habe. Da ich die Elternzeit nicht unterbrochen habe, wahrscheinlich nur noch die Zeit zwischen Ende der ursprünglichen Elternzeit, also 30.09.2011 und seinem 3.Geburtstag, also 12.03.2012 - das wären dann 162 Tage.
Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 25.04.2013, 12:07
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit beim 2.Kind
Hallo,
man kann über den dritten Geburtstag hinaus mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate Elternzeit bis zum achten Geburtstag nehmen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2013
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit beim 2.Kind
Wenn dein AG und du euch einig seit, dann kannst du auch noch das dritte Jahr vom ersten Kind in Anspruch nehmen (steht so in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit".
Deine zweite Elternzeit lief erst nach dem Ablauf der ersten los, also am 01.10.11. Es sei denn, dein AG hat dir was anderes bestätigt.
Hat er keine anderen Daten bestätigt, dann hast du von deinem ersten Kind etwas weniger als 1 Jahr (Restelternzeit wird in Tagen gerechnet).
Da deine EZ fürs 2. Kind aber auch erst am 1.10. losgelaufen ist, hast du bis zum 28.08.13 keine ganzen 2 Jahre verbraucht. Da kannst du also problemlos bis zum 30.09.2014 verlängern.
Und wenn dein AG einverstanden (mit dritten Jahr für Kind 1) ist, kannst du Elternzeit bis zum Tag vor dem 6. Geburtstag von Kind 1 nehmen.
Bitte erkundige dich aber nochmal wegen der Regelungen zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, ALG1 usw...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.04.2013, 23:10