Liebe Frau Bader,
ich hatte bei meinem Chef von Anfang an 3 Jahre Elternzeit beantragt. Er hatte dies von vorn herein abgelehnt und mir nur 1 Jahr gegeben, mit der Begründung "man könnte ja verlängern wenn es wäre".
Ich habe das erste Jahr Elternzeit genommen und mit Hilfe des Kinderarztes dann auf das zweite Jahr verlängern können.
Ich möchte in jedem Fall das dritte Jahr auch noch bei meinem Kind zu Hause sein. Welche Rechte bzw. Möglichkeiten habe ich auf das dritte Jahr noch zu verlängern?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
von
Zaubermaus1985
am 05.05.2014, 13:38
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit auf das 3. Jahr
Hallo,
leider ist nicht ersichtlich, was Sie jetzt ursprünglich beantragt hatten. Wenn es mind. 2 Jahre waren, haben Sie Anspruch auf Verlängerung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2014
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit auf das 3. Jahr
Hallo,
Du hast einen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Dein Arbeitgeber hätte Dich das erste Mal gar nicht mit einem Jahr und später verlängern abwimmeln können.
Hast Du irgendwas schriftlich?
Hast Du allerdings zuerst nur ein Jahr beantragt, kann er Dir eine Verlängerung verweigern.
Luvi
von
luvi
am 05.05.2014, 14:09
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit auf das 3. Jahr
Hallo Luvi,
ja das ist leider blöd gelaufen. Ich hab das leider zu spät gemerkt, dass er mich da ein bisschen über "den Tisch" gezogen hat. Hab aber gehört, dass das wohl im öffentlichen Dienst gang und gebe ist :-( Nee ich hab leider nichts schriftliches, nur die Bestätigung für das erste Jahr.
Er hat mir das zweite Jahr bereits verlängert. Muss er dann nicht das dritte Jahr auch noch genehmigen?
Ich müsste jetzt im August wieder arbeiten gehen. Er hat mich angeschrieben und wollte von mir eine Bestätigung, dass ich wieder VOLL für ihn zur Verfügung stehe. Eine Teilzeitstelle hat er mir damals schon nicht in Aussicht gestellt.
Wenn ich ganz ehrlich bin, möchte ich eh nicht zurück. Ich hätte das dritte Jahr auch genutzt um über alles nochmal nach zu denken und mir ggf. einen anderen Job zu suchen.
Was passiert wenn er mir das dritte Jahr nicht genehmigt - kann er mich kündigen?
Liebe Grüße
Zaubermaus
von
Zaubermaus1985
am 05.05.2014, 15:59
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit auf das 3. Jahr
Hallo,
leider kann ich Dir hier auch nicht mehr weiterhelfen.
Frag doch noch mal Frau Bader in einem neuen Post, mit mehr Infos.
Wenn Du nicht arbeiten kannst, bzw. den Arbeitsvertrag nach der Elternzeit nicht erfüllen kannst, wirst Du wohl kündigen müssen. Leider.
Wie groß ist der Betrieb, in dem Du arbeitest? Evtl. gibts auch die Möglichkeit, dass Du Teilzeit arbeiten kannst. Ab einer bestimmten Betriebsgröße ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Teilzeitwunsch nachzugehen.
Hast Du eigentlich Zeugen, die die Gespräche wegen der Elternzeit mit Dir und Deinem Chef mitbekommen haben, in denen er die mündlich eine Verlängerung zugesagt hat?
Viel Glück
Luvi
von
luvi
am 09.05.2014, 00:43
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit auf das 3. Jahr
Hallo Frau Bader, hallo Luvi,
leider durfte ich von meinem AG aus nur 1 Jahr Elternzeit beantragen. Ich wusste es blöderweise auch nicht besser und habe mich auf ihn verlassen, zumal er im Internet auch recherchiert hat. Er meinte es wäre jederzeit nach Bedarf möglich die Elternzeit zu verlängern. Ich muss auch dazu sagen, dass er schon Probleme hatte mich das 1 Jahr gehen zu lassen. Das 2 Jahr Elternzeit konnte ich ja mit Hilfe meines Kinderarztes verlängern lassen. Er wusste von Anfang an, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte, weil das für mich wichtig ist. Leider gibt es für die Gespräche zur Elternzeit keine Zeugen.
Wir sind eine Firma mit ca. 10 Mitarbeitern (öffentlicher Dienst). Ich hatte mit ihm auch im Vorfeld über eine Vertragsänderung von Vollzeit auf Teilzeit gesprochen. Von ihm kam dann nur eine Ablehnung mit der Aussage "das steht erstmal nicht zur Debatte".
Vor einigen Tagen kam dann der Brief in dem ich um Bestätigung gebeten werde, dass ich Anfang August wieder VOLL zur Verfügung stehe. Wenn man nach der Formulierung des Briefes geht, steht eine weitere Verlängerung außer Frage.
Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren? Kann er mich kündigen und wenn ja wann?
Wir möchten auf jedenfall dieses Jahr nochmal Nachwuchs bekommen, dass unser Sohn ein Geschwisterchen bekommt.
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht was ich tun soll.
Soll ich kündigen (ich möchte ungern zurück) oder soll ich warten bis er mich kündigt?
Vielen lieben Dank im Voraus!
von
Zaubermaus1985
am 16.05.2014, 01:41