Hallo zusammen,
Hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich brauche dringend mal rechtlichen Input. Ich verstehe den Gesetzestext des BEEG leider nicht und stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Meine Elternzeit würde eigentlich zum 03.07.2016 nach zwei Jahren (Geburt 2014 also) enden. Da hier alle Krippenplätze erst ab 01.08. eines Jahres starten, muss ich noch den Juli überbrücken. Wusste ich vorher leider nicht, sonst hätte ich gleich länger Elternzeit eingereicht. 12 Monate habe ich damals vom AG aber bestätigt bekommen zur Mitnahme bis zum 8. Lebensjahr.
Ich würde jetzt meine Elternzeit um einen Monat verlängern. Heisst das dann dass ich die übrigen 11 Monate verliere? Ich meine aus dem Gesetz zu lesen, dass man nur 2 Abschnitte nehmen kann. Das wäre natürlich blöd wegen 1 Monat den Rest zu verlieren. Und aktuell habe ich kein gutes Bauchgefühl, dass mein AG freiwillig einem dritten Abschnitt zustimmen würde.
Oder gilt der 1 Monat dann direkt als Verlängerung des ersten Abschnitts und die 11 Monate wären erst der zweite Abschnitt (dann stünden die mir ja ggf. später zu)?
Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen?
LG MamaHH
von
MamaHH77
am 12.04.2016, 19:17
Antwort auf:
Verlängerung EZ um 1 Monat - Verlust der übertragenen Monate? (Geburt 2014)
Hallo,
wie lange haben Sie denn nun anfangs beantragt? Ein Jahr oder zwei?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2016
Antwort auf:
Verlängerung EZ um 1 Monat - Verlust der übertragenen Monate? (Geburt 2014)
Du vergisst die Eingewöhnung. Das dauert im Schnitt 4 Wochen.
Bei uns wird auch in Etappen eingewöhnt bei vielen neuen Kindern.
Daher wirst Du mit einem Monat nicht auskommen, frage da noch einmal in der Krippe nach wie die das handhaben.
Der AG kann die restlichen Monate dann weiterhin übertragen die noch da sind, muss er aber nicht.
Wirst Du denn Vollzeit zurückkehren, oder sind die Details schon geklärt ?
von
Sternenschnuppe
am 12.04.2016, 19:27
Antwort auf:
Verlängerung EZ um 1 Monat - Verlust der übertragenen Monate? (Geburt 2014)
Achso, willst Du eh in Teilzeit arbeiten bis 30 Stunden, dann würde ich das dritte Jahr komplett ranhängen und Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Das kann man kurz vorher dann absprechen und wenn der AG sich querstellt könntest Du sogar ALG1 in Elternzeit bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 12.04.2016, 19:30
Antwort auf:
Verlängerung EZ um 1 Monat - Verlust der übertragenen Monate? (Geburt 2014)
Wenn Du vor hast in Teilzeit bis zu 30 Std zu arbeiten, dann würde ich um 12 Monate verlängern. Mit der Bitte um 2 Monate weiter daheim und die restlichen 10 Monate in Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Gibt dir, und auch den AG Gelegenheit sich zu "bewähren". Du hast Kündigungsschutz und ihr könnt beide schauen wie das mit Job und Kind klappt. Und zudem verlierst Du nicht deinen Vollzeitjob. Würdest Du nämlich nach der Elternzeit jetzt schon auf 30 Std runtergehen, dann wäre das dauerhaft. Wieder hochstufen könnte schwierig werden, auch deshalb würde ich eher das 3te Jahr dafür nutzen.
Freiwillig kann der AG einiges, es ist also nicht so das er nicht sein OK dazu geben kann. Selbst dann wenn es mehr wie 2 Änderungen sind.
Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 20:27
Antwort auf:
Verlängerung EZ um 1 Monat - Verlust der übertragenen Monate? (Geburt 2014)
Hallo Frau Bauer,
Ich hatte anfangs 2 Jahre beantragt, die am 02.07.16 enden und für die restlichen 12 Monate das ok bekommen, diese zu übertragen. Einen dieser Monate würde ich jetzt quasi an die aktuelle EZ ranhängen.
Viele Grüße MamaHH
von
MamaHH77
am 13.04.2016, 19:28