Verlängerung EZ ohne Rückkehr zur Arbeitsstelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung EZ ohne Rückkehr zur Arbeitsstelle

Hallo Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit (12 Monate ) ich wohne nun an einem anderen Ort als meine Arbeitsstelle ist und ich werde diese auch nicht mehr antreten. Gerne möchte ich jedoch meine Elternzeit um weitere12 Monate verlängern da ich ja so besser stehe als wenn ich kündige und dann arbeitslos bin. Die Verlängerung muss ja der AG zustimmen und kann dies ohne Grund ablehnen. Soll ich mit offenen Karten spielen und sagen, dass ich nach der Verlängerung nicht mehr kommen würde ? Hat der AG einen Nachteil wenn er mir die Elternzeit verlängert z.b Kosten? Wenn er weiß dass ich nicht mehr komme, dann könnte er doch planen.... Oder steht er somit schlechter da? Wäre meine Ehrlichkeit ein Grund zur Ablehnung oder wäre es sogar besser und er würde der 12monatige Verlängerung eher zustimmen? Vielen Dank für Ihre Antwort

von Bondgirl888916 am 31.01.2017, 13:38



Antwort auf: Verlängerung EZ ohne Rückkehr zur Arbeitsstelle

Hallo, ich würde erst einmal die Verlängerung in Angriff nehmen und das mit der Beendigung für mich behalten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2017



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