Verkürzung der Elternzeit von zwei auf 1,5 Jahre

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verkürzung der Elternzeit von zwei auf 1,5 Jahre

Liebe Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, aber schon damals dazu geschrieben, dass ich nach einem Jahr wieder einsteigen möchte. Da wir damals noch nicht sicher waren, ob unsere Tochter mit einem Jahr schon in die Kita kann, wollten wir auf Nummer sicher gehen und mein damaliger Chef fand das auch okeh so und war einverstanden. Nun wurde ihm gekündigt und mein neuer Chef will davon nichts wissen und möchte, dass ich zwei Jahre Elternzeit nehme. Ich habe im November geschrieben, dass ich im März in Teilzeit für 25 Stunden pro Woche wieder anfangen möchte und nun hält er mich hin. Hätte ich eine schriftliche Bestätigung von meinem damaligen Chef benötigt? Ich stehe noch in Kontakt zu ihm und er würde mir dies im Nachhinein ausstellen. Geht das? Muss ich einen Anwalt hinzuziehen? Ich bin davon ausgegangen, dass es reicht, dass ich schreibe, wann ich zurück kommen will und dass man dies drei Monate vor Arbeitsbeginn machen muss. Der neue Chef fragt aber, ob ich ein schriftliches okeh habe. Vielen Dank über eine Info dazu!! Viele Grüße, Kristin

von KristinK. am 08.12.2016, 16:10



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit von zwei auf 1,5 Jahre

Hallo, nein, Sie wollen doch die EZ tatsächlich nehmne - und in der EZ TZ arbeiten. Darauf haben Sie einen Anspruch, wenn der Betrieb mind 15 AN hat u keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.12.2016



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit von zwei auf 1,5 Jahre

Falls der neue sich quer stellt und meint er hätte keine TZ-Stelle, dann soll er das schriftlich geben. Dann kannst du dir bei einem anderen AG eine Teilzeitstelle über die Dauer der EZ suchen. In der Zeit wo du suchst, kannst Du dann auch entsprechend anteilig ALG1 bekommen sofern Kinderbetreuung gesichert ist. Melde dich aber 3 Monate vorher beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. Sofern du nicht beim Konkurrenten vor hast zu arbeiten kann der AG seine Zustimmung nicht verweigern, immerhin hat er es dir ja auch schriftlich gegeben das er nichts für dich hat. Und wenn Du magst kannst Du dir auch überlegen das 3te Jahr nicht noch dran zu hängen und dort dann auch TZ zu arbeiten. Falls der TZ-Job oder auch Chef netter ist ...

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 17:53



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