Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Hallo Frau Bader, ganz aktuelles, heißes Pflaster ist ja die Verkürzung der Elternzeit des 1. Kindes wegen eines 2. Kindes... Genau dies ist bei uns der Fall. O. kam im März 2011 zur Welt - N. wird Ende Februar ca. geboren. Ich habe nur ganz nebenbei und zufällig von der Änderung des § 16 Abs. 3 BEEG gehört und mich dann versucht, schlau zu machen und das Ganze zu beantragen. Da aber keiner so Recht Bescheid wusste, stellte sich das als recht schwierig dar... Ich habe also beim Arbeitgeber die Verkürzung der Elternzeit meines ersten Kindes auf den Beginn der Mutterschutzfrist des 2. Kindes beantragt. Das ganze wurde der Personalabteilung zugespielt und von seiten der Geschäftsführung hieß es dann, man stimme der Verkürzung der Elternzeit auf den 14.1.13 zu - man werde allerdings noch nachprüfen, ob man den Arbeitgeberzuschuss zahlen müsse. Nach meheren Nachfragen hieß es nun vor Kurzem (als ich die Bescheinigung für die Krankenkasse vom Frauenarzt bekam und endlich Bescheid wissen wollte damit ich da auch an die KK entsprechend weitergeben kann), dass die KRANKENKASSE verpflichtet sei, die Kosten (also auch den Arbeitgeberzuschuss) zu übernehmen. Stimmt das? Letztlich kann es der Familie ja egal sein, woher das Geld kommt - ich möchte nur wissen, wo ich eventuell bei Nichtzahlung meine Ansprüche geltend machen kann. Nun mein Hauptproblem. Dadurch, dass alles so "neu" ist, weder KK noch AG noch sonstwer mir so recht weiterhelfen konnte, wie der Antrag zu stellen ist und was zu beachten ist, habe ich ihn zwar schriftlich gestellt, aber mich bei der Wahl des Tages vertan - ich habe den ersten Tag des neuen Mutterschutzes (14.1.13) gewählt, und nicht den letzten Elternzeittag VOR Beginn des neuen Mutteschutzes (11.1.13).... Kann man mir jetzt daraus einen Strick drehen? Ich habe wirklich Sorge, dass wir nun wegen eines Formfehlers aufs komplette Geld verzichten müssen... Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Mühe Olinor

von olinor am 19.01.2013, 17:51



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Hallo, der erste Tag entfällt dann. Der AG hat doch kein problem, er kriegt das Geld doch zurück Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2013



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Stell den Antrag zum richtigen Datum neu. Maximal kannst Du die 3 Tage verlieren. Es ist richtig dass die Krankenkasse den AG Anteil übernimmt. Aber der AG muss sich den wiederholen und der AG zahlt Dir die Differenz aus. Umlage 2 heisst das ganze und ist vom AG bei der Krankenkasse einzureichen. Sollten sie eigentlich wissen. Ganz normaler Ablauf bei Mutterschutz. Alles Gute und setz Dich durch.

von Sternenschnuppe am 19.01.2013, 18:11



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Hallo, vielen Dank für die Antwort! Aber muss der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden? Ich bin ja jetzt schon drüber.... Also man kann mir die drei Tage quasi "abziehen", aber ganz ablehnen dürfen sie die Zahlulng dann nicht? Lieben Dank!

von olinor am 19.01.2013, 18:27



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Da Du Deine Elternzeit von Kind 1 beendet hast und nun aber im Mutterschutz bist und nicht arbeiten kannst, kannst Du maximal diese paar Tage verlieren. Vielleicht korrigieren sie es aber auch noch. Wegen diesen wenigen Tagen würde ich nun aber vermutlich nichts machen.

von Sternenschnuppe am 19.01.2013, 18:29



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Es ist ja letztlich nur ein (Arbeits)Tag - der 11. war ein Freitag und der 14. jetzt vergangener Montag.

von olinor am 19.01.2013, 19:50



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Daran ist in der Abwicklung nichts neu. Wenn man in der EZ Teilzeit gearbeitet hat ging das schon nach alter Rechtslage (MuSchG aus Vollzeitgehalt) und war kein Problem in der Durchführung. Natürlich muss der AG den AG Zuschuss vorstrecken und ihn sich dann über die U 2 Umlage zurückholen, sofern er am Umlageverfahren teilnimmt.

von Lina_100 am 19.01.2013, 20:29



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Ich habe aber nicht Teilzeit während der EZ gearbeitet, und somit ist zumindest die Sachlage neu. Nach der Abwicklung im Falle von Teilzeitarbeit hatte ich ja nicht gefragt und in der Hauptsache ging es mir ja um den falsch gestellten Antrag (um einen Tag zu spät). Danke trotzdem.

von olinor am 19.01.2013, 21:03



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Das ist doch genau der gleiche Fall, wenn die Elternzeit normal während der neuen MuSchFrist ausläuft. Also verlieren Sie einen Tag MuSchG aber das ist auch alles. Da kann Ihnen keiner einen "Strick draus drehen".

von Lina_100 am 19.01.2013, 21:40



Antwort auf: Verkürzung Elternzeit 1. Kind wg. 2. Kind - Fehler bei Beantragung?

Hallo, danke für die Antwort. Ich habe mittlerweile den Fehler bei der Beantragung meinerseits mitgeteilt und werde jetzt sehen, ob sie die Korrektur noch akzeptieren und abändern, oder nicht. Verlieren kann ich ja Nichts, nur noch den einen Tag dazugewinnen. Herzlichen Dank olinor

von olinor am 21.01.2013, 15:50



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