Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine folgende Situation: - September 2016 ist meine Tochter zur Welt gekommen. - Ich habe ein Jahr Elternzeit in Anspruch genommen. - Nun bin ich seit September 2017 wieder voll im Job. Und habe das Glück wieder schwanger zu sein. Dementsprechend stehe ich unter Mutterschutz. - Nun ist es so, dass der Arbeitgeber die Dienstzuschläge (Ausgleich, dass ich keine Nacht- und Wochenendschichten arbeiten darf) nicht zahlt... und zwar mit der Begründung, dass ich diese zunächst in den letzten drei Monaten erbringen musste. Dies konnte ich ja nicht, da ich in Elternzeit war.... Ist es seitens der Rechtslage korrekt? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank!!!
von pantaleon am 17.10.2017, 15:40