Ich bin eine angestellte Zahnärztin und hatte dieses Jahr einen Schlaganfall. Nach Krankenhaus und Reha befinde ich mich derzeit in einem Wiedereingliederungsprogramm, welches am 31.10.2013 endet ( ich beziehe demnach noch Krankengeld). Nun bin ich schwanger und wechsele ab dem 4.11.2013 ins Beschäftigungsverbot. Ich möchte das Hamburger Modell zuerst beenden, da ich mich gesundheitlich gut fühle und ein "Scheitern" aus Gründen der Schwangerschaft indiskutabel finde. Schlussfolgendernd sehe ich hier ein generelles Beschäftigungsverbot (ist demnach nicht aus gesundheitlichen Gründen/Schlaganfall geschuldet) für mich als treffend an. Nun meine Frage: Wird die Vergütung des Beschäftigungsverbotes als Querschnitt der letzten 3 Monate vor meinem Schlaganfall berechnet (Gehalt+ Provision) oder zählt die Zeit der Arbeitsunfähigkeit ? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Katrin
von Katrin S. am 29.10.2013, 10:29