Hallo Frau Bader,
ich befinde mich noch bis Januar 17 in EZ (hatte 2 Jahre genommen) und möchte danach wieder in meinem alten Betrieb arbeiten (aber TZ).
Nun ist es aber so, dass meine alte Stelle nicht mehr existiert (diverse Umstrukturierungen).
Wird mir jetzt eine in etwa vergleichbare Position angeboten, muss ich diese auf jeden Fall annehmen?
Konkret ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft Verantwortung für Mitarbeiter hatte, dies aber in der Teilzeit ja so nicht mehr ausführen kann.
Und wie lange habe ich Anspruch auf gleiches Gehalt, auch falls die neue Stelle nun ohne Personalverantwortung sein sollte?
Vielen Dank und viele Grüsse!
von
Frank76
am 31.07.2016, 09:55
Antwort auf:
Vergleichbare Stelle nach EZ
Hallo,
entscheidend ist die Stellenbeschreibung im Vertrag. Der Lohn muss gliech bleiben (eben auch wegen dem Vertrag)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.08.2016
Antwort auf:
Vergleichbare Stelle nach EZ
Nach der Elternzeit muss der Arbeitgeber dir eine vergleichbare Stelle zum gleichen Gehalt wie vor der Elternzeit bieten (entsprechend deiner Vertragsbedingungen). Das Gehalt kann auch nicht nach einer bestimmten Zeit einfach reduziert werden, die vertraglichen Bedingungen müssen eingehalten werden.
Möchtest du die Stelle nicht, dann musst du unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
Du schreibst, du möchtest nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Hast du dies schon bei deinem Arbeitgeber beantragt?
von
chrissicat
am 31.07.2016, 10:14
Antwort auf:
Vergleichbare Stelle nach EZ
Ja, TZ habe ich beantragt.
Irgendwie bin ich bei dem Thema total uninformiert, hab mir vorher einfach zu wenig Gedanken drum gemacht.
Danke Dir!
von
Frank76
am 31.07.2016, 10:18
Antwort auf:
Vergleichbare Stelle nach EZ
Wenn Du vor hast danach in TZ zu arbeiten, warum verschenkst Du dann das 3te Jahr? Ich würde immer dazu raten erst die kompletten 3 Jahre EZ zu nutzen, auch dann wenn man vor hat (evtl dauerhaft) Teilzeit zu arbeiten. Du hast solange Kündigungsschutz solange Du in TZ bist und dein eigentlicher Vertrag ruht weiterhin. Gerade wenn bei euch so viel umstrukturiert wurde, würde ich das erst recht nutzen. Wer weiß ob man dir sonst nicht direkt nach den 2 Jahren EZ kündigt?
Ansonsten gilt, willst Du auf die EZ verzichten, muss Du eine Änderungskündigung machen. Dann erlischt dein alter Vollzeitvertrag und ein dauerhafter Teilzeitvertrag tritt an Stelle dessen. Gehalt, Urlaub usw muss dann entsprechend umgerechnet werden. Hochstufen zu einem späteren Zeitpunkt kann der AG zustimmen, muss er aber nicht.
Arbeitest Du in TZ innerhalb der EZ dann ruht Dein Vertrag weiterhin, du kannst aber evtl bei Deinem AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Gehalt und Urlaub müssen wie alles andere dann auf die TZ angepasst werden. Wenn die EZ endet musst Du dich dann entscheiden ob dauerhaft dann Teilzeit oder du doch wieder Vollzeit einsteigen willst.
Mitglied inaktiv - 31.07.2016, 14:49