Verfällt mein Urlaubsanspruch aus dem Zeitraum von vor der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verfällt mein Urlaubsanspruch aus dem Zeitraum von vor der Elternzeit?

Mein Kind ist im Sep 11 zur Welt gekommen, vorher war ich im Beschäftigungsverbot, somit habe ich noch Resturlaub (21T). Die Elternzeit geht bis zum 31.8. Ich wollte gern bei meinem Arbeitgeber während der Elternzeit arbeiten, dies war zu dem Zeitpunkt nicht möglich und so haben wir vereinbart, dass ich bis zum Ablauf der Elternzeit extern beschäftigt werden kann. Jetzt sieht es so aus als würde Anfang Okt die nächste Mutterschutzfrist anfangen, also liegen ca 5 Wo zwischen Ende Elternzeit und Beginn Mutterschutz. Ich würde gern bei dem jetzigen Arbeitgeber bis zu Beginn der Mutterschutzfrist arbeiten und nicht kündigen (u.a damit ich den Anspruch auf Weihnachtsgeld nicht verliere), denke dass ich das bei meinem eigentlichen Arbeitgeber durchsetzten kann, denn wer will schon eine Hochschwangere im Betrieb haben, die so kurz vorher eh nicht mehr voll einsatzfähig ist. Würde aber auch gern gleichzeitig in den 5 Wochen meinen Resturlaub (Lohnsteuerklasse 6) nehmen wollen und somit mein Elterngeldanspruch erhöhen. Lassen die sich darauf ein oder müssten sie mir dann auch anteilig Weihnachtsgeld und Mutterschaftsgeld bezahlen und werden sich wehren? Oder gibt es nach der Geburt die Möglichkeit sich den Urlaub auszubezahlen zu lassen und dann erst in Elternzeit zu gehen? Oder ist der Urlaub nach der 2.Geburt schon verfallen? Kann man dann auch bei 2 Arbeitgebern in Elternzeit gehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe, LG

von isa0429 am 19.03.2013, 09:19



Antwort auf: Verfällt mein Urlaubsanspruch aus dem Zeitraum von vor der Elternzeit?

Hallo, es kommt auf die betrieblichen Belange an, ob der AG dem Urlaub zustimmen muss. Sie erlangen dann bis zum Ende des Mutterschutzes neue Urlaubsansprüche. Ob Sie Gratifikationen bekommne, hängt von der Grundage der Zahlungen ab. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2013



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