Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit Ende Oktober im BV, hatte zum Jahresende 2015 meinen Urlaub für 2016 beantragt und genehmigt bekommen. Nun hätte ich im November noch einmal 14 tage Urlaub gehabt. Meine Frage ist nun ob dieser Urlaub verfällt oder kann ich ihn nach meiner Elterzeit in Anspruch nehmen kann?
Mit freundlichen Grüßen
von
elchen00
am 07.11.2016, 16:21
Antwort auf:
Verfällt der Urlaubsanspruch im BV wenn er beantragt und genehmigt wurde?
Hallo,
gilt als genommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2016
Antwort auf:
Verfällt der Urlaubsanspruch im BV wenn er beantragt und genehmigt wurde?
Im generellen BV durch den Arbeitgeber wird der Urlaub, der beantragt und genehmigt war, einfach genommen. D.h. dass die 14 Tage Urlaub unter Urlaub verbucht werden und nicht unter BV. Dadurch hast du keinen Nachteil, weil du den Urlaub ohne BV ja auch im November genommen hättest.
Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 17:09