Hallo! komplizierte Geschichte... ich erzähl mal... Im Dezember 2009 wurde ich mit meiner 1. Tochter schwanger. Ich erhielt aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein BV. Meine Tochter kam am 31.7.2010 ca. 4 Wochen zu früh zur Welt. Nach der Geburt und MuSchu hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Im August 2012 wollte ich in Teilzeit wieder bei meinem Arbeitgeber (Klinik) beginnen, wurde dann aber erneut schwanger, wieder sofortiges BV. Meine 2. Tochter kam am 2.1.2013 5 Wochen zu früh als Frühgeburt zur Welt. Es folgten erneut 2 Jahre Elternzeit. Gearbeitet habe ich aufgrund dessen zwischen beiden Schwangerschaften nicht. Jetzt ist es so, dass ich eigentlich noch aus dem Jahr 2009 und 2010 Urlaub habe und aus dem Jahr 2012 und 2013. (konnte ich während des BV ja nicht nehmen.) Seit Beginn dieses Jahres arbeite ich nun endlich in Teilzeit wieder. Nur leider gibt es sehr verschiedene Aussagen seitens meines AG bezüglich meines Resturlaubsanspruch.... Verfällt der Urlaub wegen dem 2. Beschäftigungsverbots? Wieviel darf vom AG reduziert werden? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort Viele Grüße
von Leasmutti am 20.08.2015, 21:08