verfällt Urlaubsanspruch nach 2x Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: verfällt Urlaubsanspruch nach 2x Beschäftigungsverbot

Hallo! komplizierte Geschichte... ich erzähl mal... Im Dezember 2009 wurde ich mit meiner 1. Tochter schwanger. Ich erhielt aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein BV. Meine Tochter kam am 31.7.2010 ca. 4 Wochen zu früh zur Welt. Nach der Geburt und MuSchu hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Im August 2012 wollte ich in Teilzeit wieder bei meinem Arbeitgeber (Klinik) beginnen, wurde dann aber erneut schwanger, wieder sofortiges BV. Meine 2. Tochter kam am 2.1.2013 5 Wochen zu früh als Frühgeburt zur Welt. Es folgten erneut 2 Jahre Elternzeit. Gearbeitet habe ich aufgrund dessen zwischen beiden Schwangerschaften nicht. Jetzt ist es so, dass ich eigentlich noch aus dem Jahr 2009 und 2010 Urlaub habe und aus dem Jahr 2012 und 2013. (konnte ich während des BV ja nicht nehmen.) Seit Beginn dieses Jahres arbeite ich nun endlich in Teilzeit wieder. Nur leider gibt es sehr verschiedene Aussagen seitens meines AG bezüglich meines Resturlaubsanspruch.... Verfällt der Urlaub wegen dem 2. Beschäftigungsverbots? Wieviel darf vom AG reduziert werden? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort Viele Grüße

von Leasmutti am 20.08.2015, 21:08



Antwort auf: verfällt Urlaubsanspruch nach 2x Beschäftigungsverbot

Hallo, Der Urlaub verfällt nur, wenn er genehmigt wurde. Ansonsten steht Ihnen für diese Zeit VZ Lohn zu. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2015



Antwort auf: verfällt Urlaubsanspruch nach 2x Beschäftigungsverbot

Nix darf reduziert werden. Du hast aus beiden Schwangerschaften jeweils Anspruch. Und zwar bis einschließlich des Monats in denen der Mutterschutz jeweils endete. Der Urlaub verfällt nicht und die zweite Sxhwangerschaft und BV ändert daran aucb nix.

von Sternenschnuppe am 20.08.2015, 21:22



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