Frage: Verfällt Elternzeit

Liebe Frau Bader, Sie hatten mich gebeten, die Frage (vom 29.9.) nochmal genauer zu formulieren. Geburt meines 1. Kindes war der 8.6.2015, 2. Kind 19.6.17, geplanter Entbindungstermin war der 16.6.17. Ich habe für Kind 1 zwei Jahre Erziehungszeit genommen. Der Mutterschutz meines 2. Kindes begann damit 4 Wochen vor dem Ende der Erziehungszeit meines 1. Kindes, am 5.5. Ich habe meine EZ schriftlich unterbrochen (ausdrücklich nicht beendet) während der Mutterschutzzeit und den Arbeitgeber Anteil und das Geld von der KK bekommen. "Verfallen" nun die 4 Wochen EZ vom 1. Kind, wie mein Arbeitgeber meint oder kann man sie "hinten anhängen"oder dergleichen? Vielen Dank und viele Grüße

von Sonnya am 18.10.2017, 13:31



Antwort auf: Verfällt Elternzeit

Hallo, aufgrund der Geburtsdaten von Kind eins kann ich Ihnen sagen, dass Sie bis zum achten Geburtstag des Kindes mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate aufheben können. Die restliche verbleibende Zeit müssen sie dann nehmen, wenn das Kind noch unter drei ist und Sie für Kind zwei kein Elterngeld mehr bekommen. dabei ist zu berücksichtigen, dass Sie für Kind zwei bis zu 24 Monate und ohne Zustimmung des Arbeitgebers aufheben können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2017



Antwort auf: Verfällt Elternzeit

Wie ist dein aktueller Status? Bist du in Elternzeit für Kind 2? Dann hat dein Arbeitgeber (wahrscheinlich) Recht. Du kannst maximal 12 Monate Elternzeit auf einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr) übertragen lassen. [Für Geburten ab 01.07.2015 gelten andere Regelungen.]

von chrissicat am 18.10.2017, 21:39



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