Verdienstbescheinigung in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verdienstbescheinigung in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader. Meine Tochter wurde am 19.11.2013 geboren und ich befinde mich noch bis zum 31.12.2014 in Elternzeit.Danach möchte ich mit einer 80% Stelle zurückkehren , die hatte ich auch vorher schon, allerdings nur befristet bis zum 31.5.2014, danach hätte ich entweder eine Verlängerung auf 80% stellen müssen( wäre kein Problem gewesen) oder aber auf 100% zurück gemusst. Es geht jetzt aber darum, dass ich zur Bauförderung einer Immobilie einen Verdienstbescheid einreichen muss, in welchem mein Gehalt der letzten 12 Monate eingetragen werden soll. (Bescheinigung über Elterngeld reiche ich auch ein).In dem Formular ist auch vom AG einzutragen,ob der Verdienst in der nächsten Zeit so bleibt oder nicht. Mein AG kann die Verdienstbescheinigung aber jetzt nicht ausstellen, da ja noch gar nicht bewilligt ist, zu welcher Stundenzahl ich zurückkomme. Dies kann ich erst ab August beantragen und muss dann noch genehmigt werden usw, wird also dauern. Nur muss ich den Verdienstbescheid (mit allen anderen Unterlagen) bei der Bauförderungskasse vor der Kaufvertragsunterschrift( für das Haus) einreichen. Was mache ich denn jetzt, es kann doch nicht sein, dass alles scheitert, nur wegen einem Formular?? Ich habe einen unbefristeten Vertrag, arbeite seit 12 Jahren im Betrieb. Gibt es sowas wie einen vorläufigen Verdienstbescheid? Ich bin alleinerziehend, es kann also kein Verdienstbescheid des Partners eingereicht werden. Ich hoffe, meine Ausführungen waren verständlich formuliert, sonst fragen Sie einfach nach. Ich bedanke mich jetzt schon recht herzlich für Ihre ganze Mühe, die Sie sich machen. Sie leisten hier ALLE wirklich tolle Arbeit!!

von Kati 783 am 20.06.2014, 17:15



Antwort auf: Verdienstbescheinigung in Elternzeit

Hallo, soll der Ag doch schreiben, was voraussichtlichs ein wird und dazu eben in Klammern, dass es noch nicht entgültig ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2014



Antwort auf: Verdienstbescheinigung in Elternzeit

Hallo, Habe ich es richtig verstanden, dass es sicher ist, dass Deine Arbeitszeit nach der Elternzeit entweder 80% oder 100% beträgt? Kann Dir das Dein Arbeitgeber nicht so bestätigen? Dass Du mindestens den Betrag X an Lohn haben wirst, evtl. sogar mehr. Luvi

von luvi am 21.06.2014, 02:33



Antwort auf: Verdienstbescheinigung in Elternzeit

Genau, entweder 100 oder 80 %. Da hab ich noch gar nicht dran gedacht, ich werde es gleich mal Montag abklären. Danke für den Tipp!!!

von Kati 783 am 21.06.2014, 16:25



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