Hallo Frau Bader,
mein Mann hat eine 11jährige Tochter aus einer früheren Beziehung. Für dieses Kind zahlt er auch Unterhalt (100%).
Wir haben vor 4Monaten eine gemeinsame Tochter bekommen . Für unsere Tochter ist mein Mann doch auch unterhaltspflichtig, auch wenn wir verheiratet sind u wir beide erwerbstätig sind (ich z.Z. in der Elternzeit).
Sollten wir den Unterhalt für seine 1. Tochter neu berechnen lassen? Mein Mann ist in der Düsseldorfer Tabelle in der 1. Gehaltsklasse bis 1500€, verdient aber ca. 1300€ monatl.(das Kindergeld für seine 1. Tochter bekommt in vollem Umfang die Mutter des Kindes).Sein Chef lehnt auch einen Nebenjob ab.
Würde sich an dem Unterhalt was ändern??
Vielen Dank schon einmal für ihre Antwort.
von
katrin1979
am 14.08.2012, 16:18
Antwort auf:
Verändert sich der Kindesunterhalt, bei einem neuem Kind?
Hallo,
den Unterhalt kann ich hier individuell nicht berechnen. Daher jedoch ein Mangelfall vorliegt, würde ich auf jeden Fall dazu raten, den Unterhalt neu durch einen Kollegen vor Ort durchrechnen zu lassen und gegebenenfalls den Titel abändern zu lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.08.2012
Antwort auf:
Verändert sich der Kindesunterhalt, bei einem neuem Kind?
Ja da kann sich was ändern,wir machen das jetzt Grad 1.5 Jahre durch,nur das sie unsere Tochter nicht mit anerkennen wollen,die Kids aus erster Ehe sollen denn voll uh bekommen und für unsere Tochter bleibt nichts . Jetzt geht's wohl vor Gericht. Keine Ahnung ob die denken das Kind das bei ihm lebt kann er vom selbstbehalt durchziehen.....unser Anwalt fragt sicher immer was die da berechnen,dann muss man sich anhören ob es überhaupt eine lebent Geburt war,da die vaterschaftsanerkennung vorgeburtlich gemacht wurde , unsere kleine war zwar fast gestorben,aber ich glaube ihr steht trotzdem uh zu genau wie den beiden Grossen...Ironie ....
von
CKEL0410
am 14.08.2012, 20:26