Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich beziehen seit der Geburt unseres Kindes gleichzeitig für 7 Monate Elterngeld. Währenddessen bauen wir unsere Selbstständig auf. Da wir nun auch Einnahmen haben, jedoch durch die hohen Ausgaben keinen Gewinn erzielen stellt sich nun die Frage wie sich das auf das Elterngeld sowie die Krankenversicherung auswirkt. Müssen wir die Elterngeldstelle und Krankenkasse informieren? Und wenn ja wie?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia
von
Julia Christin
am 04.03.2017, 09:02
Antwort auf:
Verändert sich der Anspruch auf Elterngeld bei Gründung einer Selbstständigkeit?
Hallo,
auch ich musste während der Elternzeit, in der ich mit 30 Stunden weitergearbeitet habe, nachträglich eine an Berechnung vom Steuerberater vorlegen. Vorher wurde geschätzt und dann wurde es eben genau festgelegt.
Ob Sie selber Krankenkasse zahlen müssen, kann ich auf die Ferne nicht beantworten, das hängt von verschiedenen Kriterien ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Verändert sich der Anspruch auf Elterngeld bei Gründung einer Selbstständigkeit?
Hallo Julia, ich bin auch selbstständig und habe im Bezugszeitraum des EG's keinen Gewinn erzielt. Die EG Stelle schrieb mich nach dem Bezugszeitraum von selbst an und bat mich um eine Einnahmen Überschuss Rechnung als Beweis des Verlustgeschäfts. Da ich keinen Gewinn vorweisen konnte, wurde mir auch nachträglich das EG nicht gekürzt...Möglicherweise würden sie sich bei Zweifel auch den Steuerbescheid einholen...
Über die Krankenkasse kann ich dir leider nichts sagen, da ich noch in einem soz.vers.pflichtigem Verhältnis bin und dort meine Krankenkasse bezahlt wird...
Ihr müsst lediglich "aufpassen" wenn ihr ein zweites Kind plant in naher Zukunft, denn da wird durch die Selbsständigkeit euer EG anders berechnet...
Lg
von
Idapl
am 04.03.2017, 13:46